Sperrmüllsammlung in Schneidhain und Johanniswald

Am Freitag, 15. November, findet die Sperrmüllabfuhr in Schneidhain und im Johanniswald statt.

Die Stadtverwaltung bittet, Folgendes zu beachten:

Zum Sperrmüll gehören:

Hausrat und Haushaltsgegenstände (maximal 5 Kubikmeter), die aufgrund ihrer Größe nicht in die Hausmüllgefäße hineinpassen, wie Möbelstücke, Matratzen und Ähnliches. Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,2 Meter x 1,5 Meter x 2,5 Meter nicht überschreiten.

Althölzer und Altmetalle werden ebenfalls mitgenommen. Altmetalle und Altholz können mit dem restlichen Sperrmüll zusammen bereitgestellt werden, da der Sperrmüll zu einer Sperrmüllsortieranlage gefahren wird und dort vor der Verbrennung verwertbare Materialien wie Altmetalle und Altholz aussortiert werden.

Nicht mitgenommen werden unter anderem:

Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und alle Teile, die in die Restmülltonne passen sowie blaue Säcke mit Kleinteilen wie Restmüll, Schuhe, anderen Kleinabfälle

Gartenabfälle, die stattdessen zur gesonderten Straßenabfuhr oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können

Styropor, das in den gelben Sack gehört beziehungsweise ebenfalls auf dem Wertstoffhof abgegeben werden kann

Altpapier und Kartonagen, die in die Altpapiertonne sowie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können

Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie beispielsweise Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken und Ähnliches, die beim Glaser abgegeben werden können.

Altreifen, die ohne Felgen gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof abgegeben oder auch mit Felgen über Reifenhändler entsorgt werden können.

Das von der Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der tagelange Anblick von Müllbergen ist kein schönes Erscheinungsbild für eine Kurstadt. Deshalb darf der Sperrmüll erst einen Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Zudem muss der Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße - sofern dies erforderlich ist - von den reinigungspflichtigen Anliegern kurzfristig gereinigt werden.



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