ASU-Mehrheit für Überprüfung der Abwasserkapazitäten und Bürgerinfo

Kronberg (pu) – Schritt für Schritt wurden in den letzten Monaten die Folgen des Starkregenereignisses vom 9. Juni größtenteils behoben. Nach Recherche der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) waren durch das hohe Regenwasseraufkommen (50 bis 60 Liter pro Quadratmeter in einer halben Stunde) mehr als 100 Keller privater und öffentlicher Gebäude in allen drei Stadtteilen voll gelaufen mit teils massiven Folgeschäden. Besonders betroffen waren Oberhöchstadt und Schönberg.

Noch unter diesem Eindruck sind in den letzten Wochen aus den Reihen der Parteien und Wählergemeinschaften Stimmen laut geworden, die zwingenden Handlungsbedarf sehen, um besser gegen selbst solche Jahrhunderteinzelereignisse gewappnet zu sein.

Aus diesem Grund formulierten die Fraktionen der KfB und CDU jeweils Anträge zur Überprüfung der Abwasserkapazitäten, über die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) beraten wurde. Für beide Anträge votierte jeweils eine Mehrheit, sodass davon auszugehen ist, dass in der heutigen Stadtverordnetenversammlung entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

Ansinnen

Nach KfB-Wunsch beauftragen die Parlamentarier den Magistrat, einen Bericht zur Kapazität des Abwassersystems in allen drei Kronberger Stadtteilen und dessen Bezug zu den Abwasserverbänden Königstein-Kronberg und Kronberg-Eschborn vorzulegen. Dabei sind die zunehmend auftretenden Starkregen sowie sämtliche geplanten Bauvorhaben Im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Sollte die Überprüfung ergeben, dass die derzeitigen Kapazitäten unzureichend sind, wird der Magistrat beauftragt, eine nach Dringlichkeit priorisierte und zeitlich festgelegte Ergänzungsbauplanung sowie die dazugehörenden Schätzkosten zu erstellen. Gegebenenfalls unmittelbar notwendige Maßnahmen seien in den Nachtragshaushalt 2018/19 einzubringen. Dem Ansinnen der Christdemokraten entsprechend soll ein externes Expertenbüro damit beauftragt werden, Gründe für die nicht abführbaren Wassermassen zu benennen beziehungsweise die Frage zu beantworten, ob eine Änderung der Entwässerungsysteme von Trenn- auf Mischsystem Vorteile bringen würde oder in welchem Zusammenhang die fortlaufenden Grundstücksverdichtungen/zunehmende Geschossigkeit mit den Überschwemmungen stehen. Nicht minder interessant ist für die CDU die Klärung der ausreichenden Kapazität von Kanalsystem beziehungsweise Kläranlage oder Tipps zum künftigen Schutz. Die Christdemokraten, die sich auf Presseberichte beziehen und von 200 Kellern sprechen, drücken auf das Tempo und fordern die Vorstellung des Expertengutachtens möglichst in der Ausschusssitzung am 27. November diesen Jahres.

Maßnahmen

Bei allem Verständnis für Sorgen, Verunsicherung und Verdruss in der Bevölkerung ob des folgenschweren jüngsten Ereignisses und einiger vorheriger einzelner Vorfälle in der Vergangenheit wies Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos) mit aller Entschiedenheit sämtliche Vorwürfe zurück, die Stadt sehe der Entwicklung tatenlos zu oder habe etwas versäumt.

In diesem Zusammenhang erinnerte er an den Generalentwässerungsplan von 2007, der alle zehn bis 15 Jahre nachgebessert werde, in Teilen allerdings schon aktualisiert sei oder den regelmäßigen Überflutungsnachweis. Konsequenzen aus vorliegenden Ergebnissen seien unter anderem, dass für Neubauten bereits die Vorgabe gelte, dass sie für fünfjährige Regenereignisse ausgelegt sein müssen statt ie bisher für dreijährige. Zum besseren Verständnis: Die Bemessungsregenspende ist eine Kenngröße zur Berechnung von anfallenden Regenwassermengen. Kanäle oder andere Abwasser- und Versickerungssysteme dürfen für eine Bemessungsregenspende keine Überlastungen zeigen. Eine verbreitete Regelung für Planungen nach DIN 1986-100:2007-04 ist, dass die Bemessungsregenspende für Dachentwässerung ein Regenereignis mit einer statistischen Häufigkeit von fünf Jahren und einer Regendauer von fünf Minuten ist. „Die Hydraulik ist jedoch naturgemäß begrenzt“, erklärte Siedler, das heißt, wenn sich, wie zuletzt, „Gewässer aus übergelaufenen Bächen vor der Verrohrung staue“, stoße man an seine Grenzen. In der Schublade würden schon Pläne zur Schaffung von Überflutungsflächen liegen, das müsse zweifellos angegangen werden. „Das ist eine der Stellschrauben, an denen wir drehen müssen!“

Das Netz werde in gewissen Abständen überprüft, saniert und erneuert, um Schwachstellen auszumerzen und hydraulischen Überlastungen entgegenzusteuern. In diesem Zusammenhang nannte er beispielsweise auch die jüngsten gebauten Regenrückhaltebecken in der Schönberger Straße/In den Dellwiesen oder das Dämpfungsbecken unterhalb des Opel-Zoos.

Pflichten für Hausbesitzer

Bei allem Bestreben seitens der Stadt, mögliche Schäden zu verhindern, seien allerdings private Hauseigentümer ebenfalls Pflicht, die ihrerseits bei Überflutungen verpflichtet seien, zu überprüfen, wo das Wasser herkommt. Dies könnten unter anderem oberirdische Lichtschächte sein. Auch fehlende oder defekte Rückstauklappen hätten in der Regel überflutete Keller zur Folge. Aus diesem Grund sei eine regelmäßige Wartung Pflicht. Letzteres untermauerte der UBG-Fraktionsvorsitzende Erich Geisel, der beruflich damit zu hat und ganz klar zum Ausdruck brachte, die Schuld der Einfachheit, bei der Stadt zu suchen, sei zu kurz gedacht, denn bei seinen jüngsten Fällen seien allein drei Rückstauklappen nicht in Ordnung gewesen.

Bürgerversammlung

Quer durch sämtliche Fraktionen nahm am Ausschussabend der Gedanke für eine Bürgerversammlung zu diesem Thema Gestalt an, um Unsicherheiten in der Bevölkerung ausräumen zu können, Informationen zu vermitteln und Fragen zu beantworten. Die Idee soll an Stadtverordnetenvorsteher Andreas Knoche (CDU) herangetragen werden.



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