ASU votiert für zwei Änderungen des B-Plans Nr. 211 „Am Henker“

Auf dem aktuell als Parkfläche genutzten Grundstück der Metzgerei Klein sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Für den ruhenden Verkehr ist ein Garagengeschoss geplant.

Entwurf: E&P Klaus Eismann&Partner Planungs- und Bauleitungs GmbH

Oberhöchstadt (pu) – Um den Fortbestand ihres seit 91 Jahren bestehenden Familienunternehmens und den damit verbundenen Erhalt von aktuell 80 Arbeitsplätzen weiterhin langfristig sichern zu können, trägt sich die mit ihrem Stammhaus im Ortskern in der Limburger Straße angesiedelte Metzgerfamilie Klein mit den Gedanken eines Bauvorhabens. Zum einen wird angesichts erreichter Kapazitätsgrenzen angestrebt, den Betrieb den steigenden Anforderungen an eine moderne Produktion Rechnung tragend zu erweitern, zum anderen ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit zirka 20 Wohnungen auf dem benachbarten, aktuell als Parkfläche genutzten, Grundstück zur Deckung des Bedarfs an Kleinwohnungen geplant.

Da die Umsetzung des Bauvorhabens mit den engen Festsetzungen des seit 1995 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 211 „Am Henker“ im Bereich Gemarkung Oberhöchstadt, Flur 17, Flurstücke 145/16, 15, 16/1, 17/2 und 20/19, insbesondere mit den Ausnutzungskennziffern nicht vereinbar ist, traten die Bauherren nach Aussage von Harald Klein vor etwa einem halben Jahr zwecks Suche nach Lösungen an die Stadt heran. Am Dienstagabend befasste sich nunmehr der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) mit den Vorschlägen des Magistrats. So soll mit dem Ziel, den Ortskern als zentralen Versorgungsbereich in seiner Funktion zu stärken, durch die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren beschlossen werden und als vorhabensbezogener Bebauungsplan ausgeführt werden.

Um den Ausschussmitgliedern einen besseren Eindruck von der Unumgänglichkeit der Baumaßnahmen zu vermitteln und etwaige Fragen zu beantworten, waren sowohl Harald Klein als Vertreter der Bauherren anwesend als auch Architekt Tobias Seeger von der E&P Klaus Eismann&Partner Planungs- und Bauleitungs GmbH.

Vier Kriterien

Nach den Worten von Harald Klein sind vier Kriterien der auslösende Faktor für die Baupläne. „Vor allem wollen wir die Qualität auf dem für uns maßgeblichen hohen Niveau halten“, erklärte er mit Nachdruck. Daher will der Produktionsbetrieb mit EU-Zulassung und Eigenkontrollsystem zwecks Optimierung der Arbeitsabläufe und im Hinblick auf bereits absehbare Richtlinienveränderungen Voraussetzungen schaffen, um in Zukunft Tiergattungen getrennt bearbeiten und lagern zu können, eine Hygieneschleuse für Mitarbeiter einrichten und in Sachen optimaler Geruchsemission die Rauch- und Dunstanlagen auf den neuesten Stand der Technik bringen. Vordringlichster Auslöser für die Bauwünsche waren allerdings laut Klein anhaltende Schwierigkeiten bei der Anwerbung neuen Personals aufgrund fehlender Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums. „Mittlerweile haben wir in unseren Reihen einen Mitarbeiter, der aus Würzburg zu uns kam. Dort und in vielen Regionen des Bundesgebiets ist man einerseits ganz andere Mietpreise gewohnt, andererseits gibt es hier aktuell keine zur Verfügung stehenden bezahlbaren Wohnungen. Das macht uns die Mitarbeitersuche so schwer “, umriss Klein die Problematik. Nach den Worten von Architekt Tobias Seeger sind deshalb in den beiden geplanten Mehrfamilienhäusern bedarfsgerecht sowohl kleine Appartements als auch 4-Zimmerwohnungen vorgesehen. Dem Bauherren zufolge werden von den zirka 20 Wohnungen voraussichtlich allein zehn bis 15 Einheiten für Mitarbeiter benötigt, die außerdem mit moderaten Mietkosten rechnen können.

Verträglich für alle Beteiligten

Trotz der Baumaßnahme soll, so betonte Harald Klein, die bisherige Menge an Parkplätzen erhalten bleiben. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist deshalb ein Garagengeschoss geplant, das in einem Teilbereich auch Kunden der Metzgerei zur Verfügung stehen soll. Des Weiteren wollen die Bauherren während der Bauphase dafür Sorge tragen, dass sich die Störungen und Belastungen durch Lärm und Sperrungen für alle Beteiligten in erträglichem Rahmen halten. „Wir werden das Maximum dafür tun“, versichert Harald Klein im Namen der Familie.

Wie aus den Ausführungen von Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) und der Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung, Umwelt und Immobilienmanagement, Dr. Ute Knippenberger, hervorging, steht man dem Bauvorhaben seitens Magistrat und Stadtverwaltung aus zweierlei Hinsicht positiv gegenüber. Nicht nur hinsichtlich der Wirtschaftsförderung wird das nachhaltige Bekenntnis des Unternehmens, dessen vierte Generation schon bereitsteht, zum Standort Kronberg ausdrücklich begrüßt, sondern durch die harmonische städtebauliche Einfügung der Baukörper bietet sich die Chance für eine deutliche Aufwertung dieses Bereichs. Wie in diesem Zusammenhang bekannt wurde, will man sich in Bezug auf die städtebauliche Zielsetzung im Ortskern Oberhöchstadt in absehbarer Zukunft weitere Gedanken machen. Die Empfehlung des Magistrats lautete daher, den Bebauungsplan in diesem Teilbereich als vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern.

Eine Auffassung, der sich sämtliche Fraktionen im Ausschuss mit einstimmigem Votum anschlossen. Das Standortbekenntnis des Unternehmens wurde lobend anerkannt, die Notwendigkeit zum Handlungsbedarf erkannt.

Auch der zweite Änderungswunsch im Bebauungsplan Nr. 211 „Am Henker“ im Bereich Gemarkung Oberhöchstadt, Flur 17, wird seitens des Bauausschusses befürwortet. Planungsziel ist hierbei den am Pfarrer-Müller-Weg befindlichen stillgelegten Spielplatz, der als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, als Wohnbaugrundstück nutzen zu können, um so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kosten für die Änderung betreffend der Baupläne der Metzgerei trägt der Vorhabenträger, die Verfahrenskosten in Sachen stillgelegter Spielplatz (zirka 5.000 Euro brutto) trägt die Stadt.



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