Bauausschuss plädiert geschlossen für B-Planaufstellung „Bleichstraße“

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die Nachverdichtung des Areals Bleichstraße-Bahnhofsstraße geregelt werden. Plan: Stadt Kronberg

Kronberg (pu) – Mit dem Ziel vor Augen, die beginnenden Nachverdichtung des Areals „Bleichstraße – Bahnhofstraße“ einer geordneten städtebauliche Entwicklung zuzuführen, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) am Dienstagabend einstimmig für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren gestimmt. Aufgrund des breiten Konsenses besteht kein Zweifel, dass die Stadtverordnetenversammlung am 14. September dieser Empfehlung folgen wird.

Nach Auffassung langjähriger Lokalpolitiker waren in der Vergangenheit zu viele Bebauungspläne aufgehoben worden, umso mehr wurde der jetzige Schritt begrüßt.

Geregelte Bahnen für Nahverdichtung

„Die Unabhängige Bürgergemeinschaft (UBG) begrüßt mit der B-Planaufstellung die Rückkehr auf den alten Pfad der Tugend – Glück auf und weiter so!“, so die Reaktion des Fraktionsvorsitzenden Erich Geisel. Ähnlich formulierte es Bündnis90/Grünen-Vorstand Udo Keil: „Wir begrüßen die Intention, die Nahverdichtung in geregelte Bahnen zu lenken!“

Explizit handelt es sich um das an der Nahtstelle zwischen Innenstadt, Berliner Platz und dem städtebaulichen Entwicklungsgebiet „Quartier am Bahnhof“ befindliche zirka 2,8 Hektar große Areal zwischen Bleichstraße, Schwarzem Weg sowie unterer und oberer Bahnhofstraße, Gemarkung Kronberg, Teile der Flure 8, 17 und 19.

In diesem Bereich hatte jüngst nicht nur, wie berichtet, ein Besitzerwechsel beim Grundstück des Kronberger Hofs stattgefunden, sondern es gibt nach Aussage von Erstem Stadtrat Robert Siedler (parteilos) und der Leiterin des Fachreferats Stadtplanung, Eleni Mayer-Kalentzi, weitere an die Stadt herangetragene Bauvorhaben.

In der Begründung der Vorlage heißt es dazu wörtlich: „Für mehrere Grundstücke (unter anderem das freiwerdende Grundstück des Kronberger Hofes sowie einer Bebauung in zweiter Reihe) bestehen gegenwärtig Entwicklungsabsichten, die auf eine Nachverdichtung des Gebietes durch größtmögliche Grundstücks- und Höhenausnutzung abzielen“. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat die Notwendigkeit, die zukünftige Entwicklung des Gebiets angemessen mit einem aufgestellten Bebauungsplan zu steuern, auch um die langwierigen Abstimmungsprozesse mit zukünftigen Bauherren erheblich zu vereinfachen. Außerdem wäre durch die eindeutige Festlegung von städtebaulichen Kennwerten eine erhöhte Rechtssicherheit gegeben. Bislang erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Eine angemessene Beurteilung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung des Gebietscharakters erscheint allerdings laut dem Baudezernenten schwierig, da das Gebiet durch eine sehr heterogene Struktur, die sich in den Grundflächen, der Anzahl der Wohneinheiten, der Trauf- und Firsthöhen widerspiegelt, gekennzeichnet ist. Dies habe eine erste Analyse durch das Fachreferat Stadtplanung ergeben, die sich mit dem Gebäudebestand und dem Maß der baulichen Nutzung beschäftigte.

Das Plangebiet erfordert nach Auffassung von Magistrat und Stadtplanung insbesondere eine intensive städtebauliche Auseinandersetzung mit der Bestandsbebauung und der Topografie. Dabei müsse die Planung innerhalb des Geltungsbereiches auch ein besonderes Augenmerk auf mögliche Entwicklungen innerhalb des „Blockinnenbereichs“ legen. Da Bebauungen in zweiter Reihe bereits vorhanden sind, stelle sich die Frage, wie viel Nachverdichtung im Quartier städtebaulich noch zu vertreten ist und welche Maßstäbe bei weiteren Nachverdichtungen angesetzt werden, in besonderem Maße. Daneben benötige auch die Entwicklung des Grundstückes des ehemaligen Kronberger Hofes aufgrund seiner herausragenden Lage im Eckbereich gegenüber dem Victoriapark und des neu entstehenden Kammermusiksaales eine besondere städtebauliche Betrachtung. Ebenso sei in diesem Zusammenhang die davor gelagerte öffentliche Grünfläche mit zu berücksichtigen.

Stadt kann handeln

„Ein städtebaulich gestalterischer Rahmen ist für das sensible Umfeld erforderlich, um für das Gebiet eine geordnete Entwicklungsperspektive aufzeigen zu können“, unterstrich Robert Siedler. Aufbauend auf den bereits erfolgten Analysen sollen zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes weitere städtebauliche Analysen durch ein zu beauftragendes Stadtplanungsbüro durchgeführt werden, deren Ergebnis Eingang in den Plan finden soll.

Für das Plangebiet wäre laut Siedler nach erster Einschätzung der Erlass einer Veränderungssperre sinnvoll. Dieser setzt allerdings voraus, dass der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst wurde und der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht worden ist.

Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht allerdings, so der Baudezernent, direkt die Möglichkeit, dass die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag der Stadt Kronberg Baugesuche für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten zurückstellt. Damit ist die Möglichkeit gegeben, innerhalb dieser Zeit die Planung soweit zu konkretisieren, dass eine zur Sicherung der Planung erforderliche Veränderungssperre als Satzung beschlossen werden kann.



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