Bebauungs Merianstraße: Ausschuss zur Akteneinsicht geht in zweite Runde

Die drei neuen Wohnhäuser in der Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg sind schon viel zitiert, wenn es den Kronbergern darum geht, ein Beispiel zu geben, was sie unter Innenstadtverdichtung nicht verstanden haben wollen. Foto: Westenberger

Kronberg (mw) – Die Bebauung in der Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg ist vielen Kronberger Bürgern und auch Kommunalpolitikern ein Dorn im Auge. Erich Geisel (UBG) machte im nun tagenden ersten Ausschuss zur Akteneinsicht in Sachen „Merianstraße“, den die FDP gefordert hatte und der von den Stadtverordneten nun eingesetzt worden war, klar: „Es geht doch darum, – und das nicht zum ersten Mal – warum es am Ende für die Bürger eine Bebauung ist, die für ihr Gefühl einfach etwas zu groß geraten ist.“ Damit traf er des Pudels Kern, denn mit diesem „Gefühl“, dass in Kronberg bei der stadtentwicklungstechnisch gewünschten Innenstadtverdichtung nicht zum ersten Mal zu massiv vorgegangen wurde, steht er bei den Kronberger Bürgern sicherlich nicht alleine da. Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU), Max-Werner Kahl, der den Akteneinsichts-Ausschuss leitet, gab den Auschussmitgliedern zu Beginn eine kleine Einführung in dieses Prüfungsgremium. Nach § 50 der Hessischen Gemeindeordnung zufolge sind die Aufgaben der Gemeindevertretung die Überwachung der gesamten Verwaltung der Gemeinde. Sie kann zu diesem Zweck durch einen von ihm gebildeten oder bestimmten Ausschuss bei bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand Einsicht in die Akten fordern. Und zwar für den Fall, dass dies mindestens ein Viertel der Gemeindvertreter oder wie hier geschehen, eine Fraktion – in diesem Falle die FDP – verlangt.

„Für die Ermessensfragen in dem Bauvorhaben ist jedoch der Magistrat ganz alleine zuständig“, erklärte Andreas Feldmann zunächst in Bezug auf das Bauvorhaben Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg, Leiter des Fachbereichs Verwaltungssteuerung bei der Stadt Kronberg. Andrea Poerschke als auch Christoph König, für die SPD im Ausschuss, machten in diesem Zusammenhang ebenfalls klar, wie sie ihre Prüfungsaufgabe an dieser Stelle bewerten: Ziel des Aktenausschusses könne nicht sein, hier über Rechtsurteile zu diskutieren oder die Verwaltung der Stadt Kronberg in die Rechtfertigungsecke zu drängen. „Wenn wir hier die Gemeindevertretung überwachen, dann geht es darum, dass wir schauen, ob sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegt, nicht mehr und nicht weniger.“ Es könne nicht darum gehen, den Magistrat inhaltlich zu beurteilen, ob er nun die bessere oder die schlechtere Variante gewählt habe.

Auch Heinfried Moosbrugger (CDU) machte unmissverständlich klar, was Walter Kiep seitens der FDP anders sah: „Wir müssen heute schauen, ob die Stadt bei der Entscheidung für das Bauvorhaben fahrlässig oder nicht fahrlässig umgegangen ist. Dazu höre man nun die Fachkräfte beim Bauamt an und überzeuge sich anschließend selbst in den Akten, ob aus denen die Antworten des Ersten Stadtrats Robert Siedler nachvollziehbar sind, sprich der Wahrheit entsprechen.

Die Fragen der FDP hatte Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos), der das Bauvorhaben Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg seinezeit noch nicht begleitete (es lag in der Verantwortung seines Vorgängers, Jürgen Odszuck), detailliert beantwortet.

„Nach unserer Auffassung gab es zu dem Bauantrag keinen Ermessungsspielraum“, sagte er. „Es galt hier Einvernehmen zu erteilen“, so der Erste Stadtrat, der zuvor noch einmal en détail erläutert hatte, warum die Unterlagen des Antragstellers „ausreichend“ waren, die der Verwaltung vorlagen, auf was sie genau geprüft wurden und in welcher For m(wir berichteten).

An dieser Stelle habe der Antragsteller, der hier drei Wohnhäuser von knappt 100 Quadratmetern auf drei einzelne Grundstücke mit drei einzelnen Tiefgaragen gebaut hat, nach §34 BauGB einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung für den gesamten Baublock. Alle drei Häuser fügten sich mit ihrer Grundfläche, aber auch mit ihrer Geschossigkeit und ihrer absoluten Höhe in die Umgebung ein. Auch die GRZ sei überprüft worden. Aber auch die befinde sich, wolle man sie zur Betrachtung heranziehen, in einem „unkritischen Bereich“. Was zählt, sei nun einmal „der nähere Bauzusammenhang“. In diesem gäbe von der Grundfläche her deutlich größere Häuser, sodass der Antragsteller sich im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegt habe.

Nachdem alle seitens der FDP und im Rahmen der Sitzung auch von weiteren Fraktionen gestellten Fragen vom Bauamt beantwortet worden waren, machten sich die Ausschussmitglieder an die Arbeit, die von der Verwaltung vorliegenden Akten durchzuarbeiten.

Der Vorsitzende des Akteneinsichtausschusses, Max-Werner Kahl, ließ es sich nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass bei allem Respekt vor dem fachlichen Wissen in der Verwaltung der Wunsch bestehe, doch bei privaten Bauvorhaben, bei denen der Magistrat die „Planungshoheit hat“, für den Fall, dass diese als „kritische Bauvorhaben“ eingestuft werden könnten, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, auch mal den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zum entsprechenden Zeitpunkt bei der Abwägung mit ins Boot zu holen – schließlich verfüge der ebenfalls über fachlich versierte Mitglieder. Und dieses Bauvorhaben könne wohl als „kritisch“ eingestuft werden, ansonsten würden sie ja nun nicht alle gemeinsam in diesem Akteneinsichtsausschuss sitzen.

Wenn auch den Mitgliedern nach drei Stunden Beratung und Akteneinsichtnahme schon viel fachliche Erkenntnisse vorliegen, so konnte die Akteneinsicht am Dienstagabend noch nicht abgeschlossen werden, wie Max-Werner Kahl mitteilte. Ein weiterer Termin zur Durcharbeitung der Akten soll deshalb vereinbart werden.



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