Betrugsmasche Enkeltrick bei Firmen

Hochtaunus (kb) – Betrugsfälle beziehungsweise -versuche mit ähnlicher Vorgehensweise wie beim klassischen „Enkeltrick“, also dem Vortäuschen einer falschen Identität und dadurch bei dem Angerufenen erweckte Arglosigkeit, wurden in jüngster Vergangenheit durch mehre Firmen in Bad Homburg zur Anzeige gebracht. Glücklicherweise konnten nach Polizeiangaben in zwei Fällen die angeforderten Überweisungen rechtzeitig gestoppt beziehungsweise „eingefroren“ und rückerstattet werden. Dennoch wird derzeit von einem Schadensvolumen von bis zu 1,5 Million Euro ausgegangen. In den bekannten Fällen sei die Kommunikation ausschließlich per E-Mail geführt worden. Darin wurde ein mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteter Verantwortlicher des Unternehmens aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu einem Geschäftsvorgang auf Konten bei außerdeutschen Empfängerbanken zu überweisen. Da die Geschäftshintergründe stimmig erschienen und die Versende-E-Mail -Adressen durch Verschleierungs-Software den Eindruck hinterließen, dass sich der „Richtige“ meldete, wurden die Transaktionen durchgeführt beziehungsweise eingeleitet. Oftmals wird, warnt die Polizei, die Überweisung als besonders dringlich dargestellt und der Angeschriebene wird aufgefordert, schnell und ohne Beteiligung anderer zu agieren. Hintergrund dieser Betrugsvariante ist, dass die Täter / Tätergruppen via Internet Firmendaten und -internas ausspähen und diese geschickt in ihre Kommunikation, die ebenso wie per E-Mail auch telefonisch erfolgt, einbeziehen. Die Kenntnisse des Anspruchstellers erwecken bei der / dem kontaktierten und in der Regel mit Prokura ausgestatteten Firmenangehörigen Vertrauen, was schließlich durch übereinstimmende Vertragsgrundlagen scheinbar bestätigt wird. Um nicht Gefahr zu laufen, Opfer dieser auch als „Fake-Presidents“ bekannten Masche zu werden, wird unter anderem empfohlen, sich bezüglich der Identität des Anrufers zu vergewissern, diese also nochmals zu überprüfen (beispielsweise durch telefonische Rückkoppelung), wobei ausschließlich die Original-Kontaktdaten verwandt werden sollten. Außerdem ist es laut Polizei ratsam, als Verantwortliche/r gegebenenfalls einen weiteren Entscheider zu kontaktieren.



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