Fördermittel für sozialen Wohnungsbau – Anträge bis 15. März

Hochtaunuskreis. – Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) Mittel für die Förderung des „Sozialen Wohnungsbaus“ zur Verfügung. Interessant ist dieses Angebot für private Investoren genauso wie für Kommunen oder Wohnbaufirmen. Darunter fallen die  Förderung des Mietwohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Modernisierung von Mietwohnungen, das studentische Wohnen sowie Projekte im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Programmteil Wohnen. Diese Fördermittel für die entsprechenden Bauvorhaben können über die jeweiligen Kommunen bei der zuständigen Wohnraumförderstelle des Hochtaunuskreises beantragt werden. Diese leitet den Antrag bis spätestens zum 31. März an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Anmeldung weiter. Das heißt, ein Antrag muss bis spätestens 15. März vollständig beim Hochtaunuskreis sein.

Nähere Informationen gibt es  bei der Wohnraumförderstelle des Hochtaunuskreises unter der Rufnummer 06172-999 4810 oder im Internet www.wibank.de. 



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