Fußgängerzone: Infos zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

Kronberg. – Bewohnern, Hauseigentümern, Gewerbetreibenden und Gastronomen des betroffenen Bereichs in der Friedrich-Ebert-Straße wird mit Beginn der neuen Verkehrsregelung in Form der Anordnung einer Fußgängerzone das Befahren dieser generell nur für Fußgänger vorbehaltenden Verkehrsfläche durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Antrag erlaubt werden.

Antragsberechtigt ist der genannte Personenkreis, soweit sich die Wohnung, das Eigentum, die Gewerberäume oder die Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone (Frankfurter Tor bis einschließlich Schirnplatz) befindet oder die Andienung dieser Liegenschaften nur über diese Verkehrsfläche erfolgen kann. Der Nachweis der Berechtigung ist durch die Vorlage geeigneter Dokumente zu führen.

Bewohner müssen ihren Wohnsitz durch Vorlage des Bundespersonalausweises und/oder durch Vorlage der bei Einzug in die Wohnung erteilten Anmeldebestätigung nachweisen. Für Hauseigentümer mit Wohnsitz in der Friedrich-Ebert-Straße gilt das Gleiche. Hauseigentümer ohne Wohnsitz in der Fußgängerzone müssen den Nachweis über das Eigentum durch Vorlage des Grundsteuerbescheides oder einem Auszug aus dem Grundbuch führen. Gewerbetreibende und Gastronomen können ihre Berechtigung unter anderem durch Vorlage der ihnen bei Anmeldung ihres Gewerbes erteilten Anmeldebestätigung nachweisen. Alle Berechtigten haben den Kraftfahrzeugschein ihres Fahrzeuges vorzulegen. Bei einem nicht auf die berechtigte Person zugelassenen Fahrzeug ist zusätzlich eine Bestätigung des Fahrzeughalters auf dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges vorzulegen. Entsprechende Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind im städtischen Bürgerbüro, Berliner Platz 3-5, sowie bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus, Katharinenstraße 7, 2. Obergeschoss, Zimmer 24, erhältlich. Darüber hinaus steht das Formular auf der Homepage der Stadt Kronberg im Taunus als Download zur Verfügung. Adressat von Anträgen und Nachweisen ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kronberg. Anträge können ab sofort gestellt werden.



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