Günstiger Wohnraum: Einheimische bei der Vergabe berücksichtigen

Kronberg (mw) – Die Kronberger Kommunalpolitiker haben sich der Aufgabe angenommen, Kronberg auch in Zukunft für alle Bürger, nicht nur die, die über reiche finanzielle Mittel verfügen, „wohnbar“ zu machen: Seit Längerem schon diskutieren sie die Probleme der Stadt, in der sozial geförderter Wohnraum stetig abnimmt, während die Nachfrage danach steigt und in der auch der bezahlbare Wohnraum für den Mittelstand, beispielsweise für junge Familien, knapp bemessen ist. Was ist zu tun, wenn sich Menschen in Kronberg ehrenamtlich engagieren, jedoch nicht nach Kronberg ziehen können, weil die Mieten einfach extrem hoch sind. Oder die Erzieherinnen in den Kitas händeringend gesucht werden, sie sich jedoch auf dem Kronberger Wohnungsmarkt die Mieten nicht leisten können? Diese Fragen hat die Koalition aus CDU, SPD und UBG als Ausgangspunkt für ihren Antrag genommen, der vorsieht, dass die Verwaltung ein Modell entwickeln soll, das Kronberger Bürger beziehungsweise Menschen, die mit Kronberg bereits verbunden sind, bei der Vergabe von bezahlbarem Wohnraum bevorzugt. Dieses „Einheimischenmodell“, das so benannt normalerweise bei der Vergabe von Grundstücken herangezogen wird, soll in Kronberg, explizit beim Wohnungsbau am Bahnhof „Baufeld V“ für die Vermietung von Wohnungen genutzt werden und die Chancen für die Menschen mit „Kronberg-Bezug“ erhöhen, dort wohnen zu können.

Der CDU-Stadtverordnete Stefan Möller ist sich sicher, dass die Stadt Kronberg hier „steuernd eingreifen muss und das uns das als Stadt auch etwas kosten wird.“ Ansonsten sei klar, dass Menschen, die in Kronberg leben und sich sozial engagieren, Kronberg verlassen müssten. Doch gerade, wenn die Stadt hier bezahlbaren Wohnraum avisiere, müsse auch die Chance bestehen, dass Menschen mit „Kronberg-Bezug“ bei der Wohnungsvergabe bevorzugt würden. Deshalb wolle die Koalition, dass Stadt und Verwaltung „Vergabekriterien“ für das Einheimischenmodell entwickelten. Möller warb in diesem Zusammenhang auch für eine „breite politische Akzeptanz und einen konstruktiven Dialog“ für diesen möglichst transparent zu gestaltenden Prozess, der Erarbeitung eines Modells hierfür, welcher mit der Verabschiedung dieses Antrags erst beginne.

Der KfB als auch der FDP war im Zuge des Koalitionsantrages wichtig, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Möglichkeiten bei Fehlbelegungen der Wohnungen geprüft werden. Die Liberalen stellten klar, dass in einem solchen Fall strikt durchgegriffen werden solle. „Wie können damit umgehen? Was machen wir, wenn der Mieter mehr verdient oder sein Ehrenamt in der Stadt längst aufgegeben hat?“, fragte die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner in die Stadtparlamentsrunde. Auch wenn es sicherlich nicht auf alle Fragen „befriedigende Antworten“ gäbe, müssten „die rechtlichen Möglichkeiten zu der Vermeidung von Fehlbelegungen oder dem Umgang mit solchen geprüft und gegebenenfalls einbezogen werden.“ Dieser Ergänzung stimmten schließlich alle Stadtverordneten zu und der Koalitionsantrag wurde einstimmig verabschiedet.



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