Infos zu Mountainbike-Trails im Wald

Kronberg (kb) – Spazieren, Wandern, Joggen, Mountainbiking, Geocaching. Der Wald dient in vielfältiger Weise der Erholung der Menschen. Gleichzeitig stellt er aber auch einen Lebensraum für verschiedenste Pflanzen- und Tierarten dar. Das Hessische Waldgesetz (HWaldG) formuliert deshalb Verhaltensregeln, die Waldbesucher beim Betreten und der Nutzung des Waldes zu beachten haben.

Eine zunehmend beliebte Freizeitbeschäftigung ist das Mountainbiking im Wald, so das Forstdezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt. Dieses ist im Wald auf befestigten und naturfesten Waldwegen grundsätzlich gestattet, soweit gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist und gegenseitig Rücksicht genommen wird.

Ein zunehmendes Problem in Südhessen stellen jedoch illegal angelegte Mountainbike-Trails dar. So sind im Regierungsbezirk Darmstadt mehr als 50 illegale Mountainbike-Trails bekannt; die Dunkelziffer ist sehr hoch. Durch das Befahren abseits vorhandener Waldwege entstehen Fahrspuren, die nach und nach breiter werden und damit auch größere Gruppen von Mountainbikern anlocken.

Stellenweise wird dabei auch mal die Säge ausgepackt und eine Schneise durch einen jungen Waldbestand geschnitten. Dies stellt nicht nur eine Sachbeschädigung dar, sondern auch eine Zerstörung der Natur und eine erhebliche Störung der im Wald lebenden Tiere. Darüber hinaus kann es aufgrund der oftmals steilen, unübersichtlichen Trails und der hohen Fahrgeschwindigkeit zu Zusammenstößen mit anderen Waldbesuchern kommen. Die bisherigen Bemühungen der Forstämter, Gefahrenabwehr zu betreiben indem illegale Trails gesperrt oder nicht mehr nutzbar gemacht werden, führten zu keinem Rückgang der illegalen Nutzung.

Vereinbarung Wald und Sport

„Die hessischen Wälder erfüllen wichtige Schutz-, Nutz- und Klimaschutzfunktionen und sind Erholungsraum, der allen Menschen unentgeltlich zur Verfügung steht – unabhängig davon, ob es sich dabei um Staats-, Kommunal- oder Privatwald handelt. Das Betreten fremder Waldgrundstücke zum Zwecke der Erholung stellt in Deutschland ein Privileg für alle Menschen dar“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Hessens Wälder sind von zahlreichen ausgewiesenen Wander- und Radwegen durchzogen und bieten somit für Spaziergänger, Wanderer, Jogger oder Radfahrer vielfältige Erholungsmöglichkeiten. „Dem trägt auch die ‚Vereinbarung Wald und Sport‘ Rechnung“, erläutert Regierungspräsidentin Lindscheid weiter. „Diese Vereinbarung, unterzeichnet von 28 Verbänden und Institutionen, hat zum Ziel, die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald zu unterstützen und dabei zu helfen, Konflikte zu vermeiden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedarf es allerdings auch der Mitwirkung jedes Einzelnen.“

Ordnungswidrigkeit

Um dem wachsenden Interesse am Mountainbike-Sport nachzukommen, wurden im Zuständigkeitsbereich der Hessischen Forstämter Bad Schwalbach, Beerfelden und Königstein bereits insgesamt vier Mountainbike-Trails in Zusammenarbeit mit den Forstämtern legal errichtet. Die Örtlichkeit dieser legalen Trails kann bei den örtlich zuständigen Forstämtern erfragt werden. Verstöße gegen die im Wald aufgestellten Verhaltensregeln, insbesondere das Befahren eines illegalen Trails, stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem HWaldG dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.



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