Juristen bestätigen: Keine Ausschreibung für Stadtmarketing

Kronberg (kb) – In ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013 hat sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Antrag der KfB-Fraktion befasst, die Aufgaben im Bereich Stadtmarketing und Tourismusförderung öffentlich auszuschreiben. Der Magistrat hatte demgegenüber beschlossen, damit den Kronberger Kulturkreis zu beauftragen. Über den KfB-Antrag hatte die Stadtverordnetenversammlung noch keinen Beschluss gefasst, da der Magistrat zugesagt hatte, weitere rechtliche Einschätzungen einzuholen.

„Zwei auf das Vergaberecht spezialisierte Juristen haben nunmehr unabhängig voneinander den Rechtsstandpunkt des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung bestätigt“, informiert Bürgermeister Klaus Temmen. „Danach ist eine öffentliche Ausschreibung der Aufgaben im Bereich Stadtmarketing und Tourismusförderung nicht erforderlich, da es an dem maßgeblichen Kriterium eines entgeltlichen Beschaffungsvorgangs fehlt.“ Vielmehr handele es sich um eine Verlagerung von Aufgaben und nicht um die Erteilung eines Auftrages im Sinne des Vergaberechts.



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