Kronberg. – „Wir haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fraktion von einer Doppelspitze führen zu lassen und damit unserem basisdemokratischen Verständnis Rechnung getragen“, erklärt die KfB auf eine Pressemitteilung der SPD, in der sie zu einer Satzungänderung auffordert, die im „Interesse der demokratischen Gleichbehandlung“ dafür sorgen soll, dass trotz KfB-Doppelspitze nur eine Aufwandspauschale gezahlt und nur ein Vertreter in den Ältestenrat geschickt werden soll. Die Doppelspitze verbinde die bisherigen mit den nun neu hinzugekommenen Mitgliedern und Wählern, betont die KfB, die in ihr auch eine „zeitgerechte Form der Ausübung von politischer Verantwortung sieht, die neben Beruf, Familie und Kindern sowie sozialem Engagement wahrgenommen wird“. Das bedeute „selbstverständlich nicht, dass wir in den Gremien doppeltes Stimmrecht haben, und wir haben im Ältestenrat auch nicht doppelt abgestimmt“, so betont die KfB. „Wir haben natürlich keine Doppelspitze gewählt, um den Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Die Doppelspitze teilt sich den Vorsitz, daher teilt sie sich konsequenterweise auch die auf den Vorsitz entfallende Aufwandsentschädigung von 25,20 Euro pro Monat sowie 21,60 Euro pro Sitzung des Ältestenrates.“ Soweit der Antrag darauf abziele, dies in der Satzung nochmals zu verdeutlichen, stimmt die KfB einer Satzungsänderung zu. Darüber hinaus sei man ohnehin davon ausgegangen, dass sie nur einmal gezahlt werde. „Wir hatten unseren Kollegen im Ältestenrat bereits angekündigt, dass wir uns nach der Anfangsphase entscheiden werden, wer die KfB in der jeweiligen Beratung des Ältestenrats vertritt“, erklärt Fraktionsgeschäftsführer der KfB, Rainer Schmidt weiter. „Das ist schon aus Kapazitätsgründen sinnvoll. Es steht aus unserer Sicht nichts im Wege, dies nun auch in der Satzung entsprechend zu regeln.“ Die antragstellende Fraktion behauptet zudem auf ihrer Internetseite, dass die KfB die Steuer zahlenden Kronberger doppelt so viel koste wie die anderen Fraktionen: „Dies ist eine falsche Behauptung, die wir zurückweisen, da – unabhängig davon, dass wir ohnehin keinen Anspruch auf doppelte Zahlung erheben – keinesfalls die gesamte Fraktion doppelte Aufwandsentschädigung erhielte“, betont die KfB. Auch der Hinweis der antragstellenden Fraktion, dass die KfB mit zwei Vorsitzenden „in der Stadtverordnetenversammlung auftritt“, sei „irreführend“, da hier ein Fraktionsvorsitz weder finanziell noch in Abstimmungen Relevanz habe. Der Verweis auf „Gerechtigkeit und korrekten Umgang unter den Fraktionen“ sei somit ebenfalls „fehl am Platz“. (mw)
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