Landrat appelliert: Feuerwehrschule als anerkannte Bildungsstätte

Hochtaunuskreis (kb) – Landrat Ulrich Krebs setzt sich in einem Brief an Sozialminister Stefan Grüttner dafür ein, die Hessische Landesfeuerwehrschule als anerkannte Bildungsstätte im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes aufzunehmen. Dies würde, so der Landrat, vielen Feuerwehrleuten erlauben, „sich fortzubilden, ohne wie bisher einen Teil ihres Jahresurlaubs für die Schulungen opfern zu müssen“. Landrat Krebs bittet Minister Grüttner „im Sinne dieses unverzichtbaren Ehrenamts“ um eine wohlwollende Prüfung seiner Anfrage, die von den 13 Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises unterstützt wird. Der Hintergrund: Viele ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr haben ein zeitliches Problem, sich in ihrer Freizeit ausbilden zu lassen oder als Ausbilder zu arbeiten.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, feste Ausbildungszeiten wie bisher an vier bis fünf Samstagen plus zwei bis drei Abende in der Woche beispielsweise für einen Einstiegslehrgang von 54 Unterrichtsstunden sind angehenden ehrenamtlichen Feuerwehrleuten oft kaum noch möglich. Die fortschreitende Flexibilisierung der Arbeitszeit macht eine solche feste Verpflichtung für die Nachwuchskräfte schwierig. Dazu kommt ein geändertes Freizeitverhalten der jungen Leute.

Der Hochtaunuskreis bietet deshalb seit einigen Jahren einen kompakten Wochenlehrgang an. Er findet an fünf vollen Werktagen und nur an zwei Samstagen statt. Die Teilnehmer und auch die meist ehrenamtlichen Ausbilder nehmen dafür aber einen Teil ihres Jahresurlaubs, weil sich der Freistellungsanspruch nach Paragraf 11 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) zusätzlich zu einer Freistellung bei Einsätzen kaum noch realisieren lässt. Landrat Krebs sieht in dem Vorschlag, die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute in der Landesfeuerwehrschule als Bildungsurlaub anzuerkennen, mehrere Vorteile: Der Bildungsurlaubsanspruch decke zum einen den zeitichen Ausbildungsbedarf für die angehenden Feuerwehrleute ab. Die Arbeitgeber könnten das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter unterstützen und bekämen zudem einen ausgebildeten Ersthelfer oder Brandschutzhelfer in die eigene Firma zurück. Eigene Kosten für eine entsprechende Ausbildung fielen nicht an. Außerdem, und das ist Ulrich Krebs ein großes Anliegen, müssten die Ehrenamtlichen keinen Jahresurlaub opfern. „Die Anerkennung der Ausbildung als Bildungsurlaub wäre eine echte Stärkung des Ehrenamts und eine große Wertschätzung der Arbeit der Feuerwehr“, schrieb der Landrat an den Sozialminister nach Wiesbaden. Nun hoffe er mit den Kommunen des Kreises auf eine wohlwollende Prüfung des Vorschlags.



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