Leserbrief

Aktuell

Unser Leser, Dr. Henning Schrader, Merianstraße 14, Kronberg, schreibt zum Leserbrief von Dr. Krall Folgendes:
Im
Leserbrief von Herrn Dr. Krall im Boten vom 30. Oktober ist etwas missverständlich. Richtig ist, dass die Weimarer Verfassung in Art 109 den Adel abgeschafft hat, allerdings anders als Österreich die alten Prädikate bestehen ließ und zu den Nachnamen rechnete. Dies gilt über Art 123 Grundgesetz auch heute noch.

Inkonsequent aber entschied das Reichsgericht 1926, dass die ehemaligen Adelsprädikate geschlechtsspezifisch abgewandelt werden dürfen und damit eben doch in etwa den Charakter von Titeln behielten. Das Reichsgericht ahnte nicht, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Gleichberechtigung die Möglichkeit eröffnete, dass ein Herr Müller, der eine Gräfin X heiratet, sich dann Graf X nennen darf. Und noch absurder: Ein geborenes Fräulein Müller, das einen Grafen Y heiratet und nach ihrer Scheidung dann einen Herrn Maier, den angeheirateten Adelsnamen auf den neuen Ehemann übertragen darf. Auf diesem Wege lassen sich die adeligen Namen noch munter ausbreiten.

In einem Gesetz von 1920 legte man fest, dass die sogenannten Erstgeburtstitel nicht mehr vererblich sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in dem „Primogenitururteil“ in den 50er-Jahren bestätigt. Das heißt unter anderem: Es gibt keine Fürsten mehr. Wenn die Medien immer noch von Fürsten reden, ist dies barer Unsinn.

Die ehemaligen regierenden Häuser konnten sich entscheiden, wie sie künftig heißen wollten. Die meisten entschieden sich für „Prinz“ und „Prinzessin“. Das Haus Hessen nannte sich aus historischen Gründen „Prinz“ und „Landgraf“, die Württemberger durchweg „Herzog“. Neulich aber war in der Presse zu lesen, dass das bayerische Innenministerium einem Antrag des Chefs des ehemaligen Fürstenhauses Löwenstein-Wertheim entsprochen habe, sich im Wege der „Namensänderung“ wieder „Fürst“ und „Fürstin“ nennen zu dürfen – der Freistaat Bayern auf dem Wege zum Königreich!



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