Leserbrief

Aktuell

Unser Leser Andreas Schneider, Am Hang, Kronberg, schreibt unter der Überschrift „Unverhofft kommt oft“ zur geplanten Straßenerneuerung Am Hang in Schönberg Folgendes: Am 18. Januar hatte die Stadt zu einer Anliegerinformation in die Stadthalle eingeladen. Den zahlreichen Teilnehmern wurde die erforderliche „Grundhafte Erneuerung“ ihrer Straße vorgestellt. Für die etwa 300 Meter lange und acht Meter (einschl. Gehwege) breite Straße werden die Kosten auf 380.000 Euro brutto veranschlagt. Bauzeit viereinhalb Monate, Beginn im Mai 2017. Da die Straße dem Anliegerverkehr dient, beträgt der Anteil der Anlieger 75 Prozent, der der Stadt 25 Prozent. Auf die Eigentümer kommen somit - quasi ohne Vorwarnung – Kosten in Höhe von 20.000 Euro zu. „Vorausleistungen werden auf Grundlage der Kostenschätzung nach Beginn der Baumaßnahme erhoben und sind innerhalb eines Monats zu zahlen.“

Verständlich, dass die Anlieger eine möglichst kostengünstige Variante der Bauausführung favorisierten. Die Stadt hatte aber nur eine Planung vorgestellt. Ziele ihrer Planung waren nicht wie im Sinne der Anlieger Kostenminimierung sondern höhere Aufenthaltsqualität schaffen, Parkraum geordnet erhalten und neu gestalten, gestalterische Rücksicht auf die Baumbestände und zur Sicherheit der Fußgänger den Fußweg „Im See“ betonen. Kopfschütteln und Rätselraten bei den Betroffenen. Daher gab es aus der Versammlung zahlreiche Einwände und Änderungsvorschläge. Insbesondere wurde sich gegen Bäume, Pflanzkübel, Pflasterung und Abgrenzung der Parkflächen ausgesprochen. Die Neugestaltung der Höhenstraße wurde als Negativbeispiel wiederholt genannt. Diese Änderungswünsche sollten in der Planung berücksichtigt werden und die Infoveranstaltung wurde beendet. In einer Nachfrage hierzu hieß es in der Antwort der Stadt: „In der Anliegerversammlung haben wir bereits erläutert, dass die Anregungen aus der Anliegerversammlung dem Magistrat bei der endgültigen Beschlussfassung zur Ausbauplanung dargelegt werden. Einer Abstimmung unter den Anliegern bedurfte es aus unserer Sicht nicht, da das Stimmungsbild eindeutig war. Sie können versichert sein, dass wir die großen Bedenken der Anlieger bzgl. der Baumpflanzungen entsprechend darstellen und alternative Lösungswege aufzeigen werden.“ Während sich in den folgenden Wochen eine Initiative der Anlieger gründete, um sich gegen Nachteile der Planung zu positionieren, warteten wir auch auf die geänderte Planung. Eine Anfrage bei der Stadt, wann denn die Magistratssitzung sei, in der über die Maßnahme beschlossen würde, blieb unbeantwortet. Die Bürger wollten den Einfluss ihrer Änderungswünsche vor Behandlung im Magistrat prüfen. Eine Information über die Änderungen erfolgte aber nicht mehr. Stattdessen tagte der Magistrat bereits am 6. Februar und gab den Plan zur Umsetzung frei. Die Anlieger wurden hierüber mit Schreiben vom 7. Februar informiert. Die Planskizze sieht weiterhin zwei Bäume, Pflasterung der Gehwege, Pflasterung, Erhebung und umlaufende Wasserrinne für die Parkflächen, Betonung der Straßeneinmündung „De-Ridder-Straße“ und Fußweg „Im See“ vor. Die Aussage „In Würdigung Ihrer Anregungen wurde die Planung angepasst,“ liest sich da wie ein Hohn. Ich komme mir da in Zeiten der Bundeswehr versetzt, wenn wir mit dem Reiseunternehmen „Y-Reisen“ unterwegs waren. Deren Slogan lautete: „Wir buchen, Sie fluchen!“ Das Sprichwort „Wer bestellt, bezahlt.“, wird bei der Stadt Kronberg ins Gegenteil verkehrt. Die Anlieger haben laut Satzung Dreiviertel der Kosten zu tragen, ein Mitspracherecht bei der Planung haben sie aber nicht. Während die Anlieger sich für eine kostenminimale Lösung stark machen (Asphaltierung, Farbmarkierung der Parkflächen, kein Schnickschnack), bestellt die Stadt in den Augen der Anlieger eine Luxusausführung, in den Augen der Stadtväter aber nur die niedrigste Standardvariante der Stadt Kronberg. Wir sind ja schließlich wer. Diese Variante à la Höhenstraße wird von den Anliegern aber abgelehnt. Keine künstliche Fahrbahnverengung, keine Zusatzkosten durch Pflasterung und Betonung/Hervorhebung. Mitbestimmung im Verhältnis der Kostenaufteilung, also 3:1. Einsprüche der Anlieger blieben bisher ungehört. Muss man sich immer erst vor Gericht sprechen, bevor eine Einigung zustande kommt?



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