Leserbrief

Aktuell

Unser Leserin, Andrea Brandau, Guaitastraße 36, Kronberg, schreibt zu der Bebauung in der Merianstraße / Ecke Kreuzenäckerweg Folgendes: Ich beziehe mich auf Ihren Artikel im Kronberger Boten vom 9. November über die Bebauung in der Merianstraße. Verwundert sind wir doch, dass erst jetzt auf derartige Mängel in der Genehmigung hingewiesen wird. Schon seit Jahren sind unseren Erachtens nach ähnliche Fälle sichtbar. Genehmigungen haben u.a. nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu erfolgen. Nach Absatz 1 ist ein Vorhaben nach den von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Bei den neueren Bauvorhaben wie zum Beispiel in der Niddastraße, im Waldhof oder der Guaitastraße wurde bei der Gestaltung der Baukörper jedoch in keiner Weise die „Eigenart der näheren Umgebung“ berücksichtigt.



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