Leserbrief

Aktuell

Unsere Leserin Blanka Haselmann, Wilhelm-Bonn-Straße, Kronberg, macht zum Leserbrief des Herrn Holger Denicke und von Christine Schanz folgende Anmerkungen: Leserbriefschreiber Holger Denicke ist in einem Recht zu geben: Das Bahnhofsgebäude in seinem derzeitigen Zustand ist ein Schandfleck für Kronberg. Wenig verständlich, dass hier Jahre nichts geschehen ist, nachdem die Stadt es von der Bahn erworben hat und hochfliegende Pläne damit verbunden hat. Es war die CDU, die bereits vor über sieben Jahren den Vorschlag eingebracht hat, das Gebäude an einen Kronberger Investor zu veräußern. Damals wurde das abgelehnt, weil eine Mehrheit es sich nicht vorstellen konnte, die Immobilie aus der Hand zu geben. Jetzt auf einmal präsentiert der Magistrat einen potentiellen Erwerber, der das Gebäude sanieren und nutzen will. Wer nun beklagt, dass die Entscheidung um wenige Wochen verschoben wird und wer gar davon spricht, „Anstand und Glaubwürdigkeit“ hätten es geboten, den Vertrag mit dem Interessenten auf der Grundlage der Vertragsverhandlungen des Magistrats abzuschließen, zäumt das Pferd von hinten auf und verkennt die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen Magistrat und Gemeindeparlament. Die Stadtverordnetenversammlung ist kein Vollzugsorgan des Magistrats. Nach der Hessischen Gemeindeordnung trifft vielmehr die Stadtverordnetenversammlung die grundlegenden Entscheidungen in unserer Stadt. Zu diesen gehört auch die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen ein Grundstück verkauft werden soll. Wenn nun der offenbar überraschende und mit dem Stadtparlament nicht abgestimmte Vorschlag des Magistrats, das Grundstück nun doch zu verkaufen, von der Mehrheit der Stadtverordneten davon abhängig gemacht wird, dass zuvor eine Ausschreibung durchgeführt wird, anstatt das Ergebnis nicht abgestimmter Verkaufsverhandlungen des Magistrats abzunicken, ist das mitnichten kritikwürdig. Es ist in der Sache richtig (warum soll nicht das bestmögliche Angebot für die Stadt ermittelt werden) und zugleich auch ein Gebot der Wahrnehmung der zugewiesenen Verantwortung und der Klarstellung der bestehenden Entscheidungskompetenzen. Dass wegen der Verzögerung durch die Ausschreibung um allenfalls wenige Wochen die bauliche Situation am Bahnhofsgelände erheblich verschlechtert werden könnte, ist im Hinblick auf die derzeitige Großbaustelle ohnehin nicht anzunehmen. Zu der Diskussion um die Erschließungsbeiträge: Es ist wenig überraschend, dass die derzeit diskutierte Absicht, die Erschließungsbeiträge abzuschaffen, vor allem die erfreut, die derzeit oder demnächst von der Erhebung solcher Beiträge betroffen sind. Ob dies insgesamt für die Stadt Kronberg eine gute Entscheidung wäre, halte ich für mehr als zweifelhaft. Dass die Grundstückseigentümer zu der Finanzierung der Straße vor ihrer Haustüre herangezogen werden, ist sachgerecht. Hierdurch kann, auch in Zeiten geringer Steuereinnahmen, sichergestellt werden, dass Straßen ausgebaut und in einem guten Zustand erhalten werden. Die Anlieger müssen auch ein besonderes Interesse daran haben, dass nicht nur ihre Häuser instandgehalten werden, sondern auch die Straße vor ihrer Haustür. Daher ist es auch gerechtfertigt, wenn sie hierfür zu einem Teil in Anspruch genommen werden. Eine Änderung der jetzigen Praxis wird mittelfristig zu geringeren Ausgaben für den Straßenbau mit den absehbaren Folgen führen und sie würde auch ein Gerechtigkeitsproblem schaffen, weil sie die Bürger benachteiligt, die in der Vergangenheit ihre Beiträge haben zahlen müssen. Wenn denn die finanzielle Haushaltssituation wirklich so gut ist, wie die Vertreter der Abschaffung der Beitragspflicht offenbar annehmen, wäre es doch sinnvoll, die Erhöhung der Grundsteuer rückgängig zu machen. Hierdurch könnten alle Bürger entlastet werden, ob sie Eigentümer oder Mieter sind.



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