Mietzuschuss als freiwillige soziale Leistung der Stadt – Mehrheit dagegen

Kronberg (mw) – Die KfB warb im Stadtparlament mit ihrem Prüfungsantrag dafür, festzustellen, ob und wie eine zusätzliche Förderung von Mietern in Kronberg aus kommunalen Mitteln vorgenommen werden kann – und zwar für diejenigen, die „knapp über den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung von staatlichem Wohngeld gelten, liegen“. Andere Kommunen wie beispielsweise Bad Homburg würden diesen Weg bereits gehen, erklärte der KfB-Stadtverordnete Rainer Schmidt. „Der Vorteil dieses Mietzuschusses, nämlich die Gewährung auf Zeit und eine jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, liegen auf der Hand“, so Schmidt.

Das Wohngeld als Maßnahme der Subjektförderung werde nach dem bundesweit geltenden Wohngeldgesetz gewährt und aus Bundes- und Landesmitteln finanziert, so Schmidt. Der Umfang des jeweils einer förderwürdigen Person gewährten Wohngelds in einer Kommune richtet sich nach der Einstufung der jeweiligen Gemeinde. „Wir wollen mit unserem Prüfauftrag zunächst wissen, ob ein solches Modell wie in Bad Homburg auf Kronberg übertragbar ist und wie viel Geld dafür zur Verfügung gestellt werden müsste.“ Dies müsste sich durch Erfahrungsaustausch mit Bad Homburg und gegebenenfalls weiteren Kommunen zeitnah und ohne übermäßigen Aufwand ermitteln lassen. Erst danach könnte man sich Gedanken dazu machen, ob das kommunale Wohngeld eingeführt werden soll und wie es finanziert werden soll.

Unterstützung erhielt die KfB für ihren Antrag seitens der CDU. CDU-Stadtverordneter Stefan Möller befand, dass es Sinn mache, neben der Objektförderung, die dringend gebraucht werde, die sich aber wie man sehe, schwierig gestalte, in Bad Homburg schlau zu machen und zu schauen, ob das Modell der Subjektförderung Sinn für Kronberg mache.

Die KfB-Stadtverordnete Dr. Maliére untermauerte den Antrag mit den Worten: „Wir könnten mit dieser Form der Subjektförderung helfen, Härtefälle temporär abzufedern, eben genau an dem Punkt, wo die Objektförderung noch nicht greift, weil Sozialwohungen noch fehlen.“ Die KfB sieht in dieser Form der freiwilligen sozialen Leistung über einen Mietzuschuss, beispielsweise für Familien, die sich gerade in einer Notlage befinden, ein sinnvolles „kurzfristiges Element“ der Hilfe. „Das bedeutet ja nicht, dass wir die Objektförderung deshalb außer Acht lassen“, sagte sie. Doch Grüne, UBG, FDP und auch die SPD betrachteten diese Form der Hilfe äußerst kritisch. Grünen-Fraktionsvorsitzende Petra Fischer-Thöns sah eine Gefahr darin, eine solche freiwillige Leistung zuzusagen. Denn was ist, wenn der städtische Haushalt es plötzlich wieder nicht mehr zulasse, hier Menschen bei der Miete einen Zuschuss zu gewähren? Auch sei es ein enormer Verwaltungsaufwand zu prüfen, wer Hilfe bekommen solle und wer nicht. „Stürzen Sie sich doch lieber in die Förderung von sozialem Wohnungsbau, das fände ich toll“, so Fischer-Thöns. FDP und SPD befanden, die Wohngeldzahlung sei Kreisthema und solle dort auch angesiedelt bleiben. „SPD-Thema ist allerdings die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, und dafür setzen wir uns auch ein“, bekundete SPD-Stadtverordneter Dieter Heist.

Am Ende wurde der KfB-Prüfantrag mit 18:15 Stimmen und neuerdings wechselnden Mehrheiten knapp abgelehnt. Nach einem ihrer Meinung nach äußerst beleidigendem Mailwechsel aus Reihen der SPD hatte die CDU drei Tage vor der Stadtverordnetenversammlung die Koalition mit der SPD und der UBG aufgekündigt.

Ebenfalls nicht durch bekam die CDU ihren Antrag – ursprünglich ebenfalls ein Koalitionsantrag – eine Kontaktseite für Interessengemeinschaften auf der städtischen Homepage anzusiedeln. Die Mehrheit der Stadtverordneten betrachtete es nicht als städtische Aufgabe, die Daten und Fakten von Interessengemeinschaften zu sammeln und über die Stadt zu publizieren.



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