Parlament stimmt über Entwurf zur Bebauung der Schillergärten ab

Sechs Gebäude mit maximal 39 Wohneinheiten sollen den dringenden Wohnraumbedarf ein wenig mildern. Graphiken: Architekt Ott/Wilma Wohnen Süd GmbH

Kronberg (pu) – Am heutigen Donnerstag wird die Stadtverordnetenversammlung in ihrer um 18.45 Uhr beginnenden Sitzung im Rathaus, Katharinenstraße 7, unter anderem über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger sonstiger Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bahnhofsquartier Baufeld VI – Schillergärten“, Gemarkung Kronberg, Teile der Flur 8 sowie Gemarkung Schönberg, Teile der Flur 3, abstimmen. In der letzten Woche hatte sich bereits der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) mit der 290 Seiten umfassenden Vorlage befasst. Trotz nahezu unverändertem Konzept hatten die Vertreter der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ und der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ noch einigen Klärungsbedarf und offene Fragen, bevor letztendlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP eine Empfehlung für das Bauvorhaben abgegeben wurde. Dagegen stimmten KfB und Grüne, während sich die Unabhängige Wählergemeinschaft der Stimme enthielt.

Zur Erinnerung: Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 11. Juni 2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans beschlossen. Vorhabenträgerin ist die WILMA Wohnen Süd GmbH. Gemäß der dazu formulierten Beschlussauflagen wurde im weiteren Verlauf eine moderierte Bürgerbeteiligung für die Baufelder V und VI durchgeführt, die den Kronbergern im Rahmen eines Workshops die Möglichkeit bot, sich mit Vorschlägen und Ideen einzubringen. Die Ergebnisse aus dem Prozess sowie mit dem Aufstellungsbeschluss formulierten Maßgaben zur baulichen Ausnutzung und Gestaltung des Baufeldes VI wie eine Höhenbegrenzung auf maximal zwei Vollgeschosse und einer Begrenzung der Geschossflächenzahl auf 0,55 wurden in die städtebauliche Konzeption aufgenommen. Während des Entwicklungsprozesses hatte darüber hinaus eine intensive Abstimmung von Varianten zwischen der Verwaltung und der Vorhabenträgerin stattgefunden. Der letztendlich entstandenen städtebaulichen Konzeption stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2016 zu, sodass auf dieser Grundlage der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet wurde.

Kein beschleunigtes Verfahren

Nach Aussage von Erstem Stadtrat Robert Siedler (parteilos) wird das Verfahren nicht, wie noch im Aufstellungsbeschluss formuliert und bislang auch kommuniziert, im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Wie der Baudezernent und die Leiterin des Fachreferats Stadtplanung, Eleni Mayer-Kalentzi, erläuterten, ergab eine erneute Überprüfung der Verfahrenszulässigkeit an dieser Stelle, dass eine eindeutige Zuordnung des Bebauungsplanes als Maßnahme der Innenentwicklung nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht möglich ist. Diesem Sachverhalt Rechnung tragend erfolgt nunmehr ein zweistufiges Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Geplante Wohnbebauung

Die geplante Wohnbebauung mit sechs Gebäuden und maximal 39 Wohneinheiten zielt darauf ab, dem dringenden Bedarf nach Wohnraum in Kronberg ein Stück weit gerecht zu werden. Weil auf Wunsch der Stadt Kronberg auch kleinere Wohnungen geschaffen werden sollen und eine dementsprechende Zahl an Stellplätzen nachzuweisen ist, ist derzeit noch nicht final geklärt, ob letztendlich 38 oder 39 Wohneinheiten entstehen. „Wenn der letzte fehlende Stellplatz darstellbar ist, dann werden es 39, ansonsten 38 Wohnheiten“, erklärte Mayer-Kalentzi. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage bereit gestellt, wobei fünf Besucherstellplätze oberirdisch angelegt sind.

Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes ist ferner eine wohngebietsverträgliche Büro- und Geschäftsbebauung mit einer Gesamt-Bruttogeschossfläche von etwa 2.000 Quadratmetern vorgesehen.

Walderhaltungsabgabe

Der im Plangebiet durch Sukzessionsvorgänge vorzufindende Baumbestand wurde durch das Forstamt Königstein als Wald im Sinne des Paragrafen 2 des Hessischen Waldgesetzes eingestuft. Zur Durchführung des Vorhabens wird daher ein Waldrodungsverfahren erforderlich. Aufgrund der Innerortslage ist die Fläche forstwirtschaftlich von geringer Bedeutung. Das Amt für ländlichen Raum als Genehmigungsbehörde hat daher als Ausgleich eine Walderhaltungsabgabe in Höhe von 52.684,12 Euro festgelegt.

In einem zum Bauvorhaben gehörenden Durchführungsvertrag sind eine Reihe von Vereinbarungen festgelegt, darunter unter anderem, dass die Wärme über das geplante Blockheizkraftwerk im Bereich des Bahnhofsquartiers zu beziehen ist. Im Gegenzug muss die Fertigstellung des Kraftwerkes bis März 2019 gewährleistet sein, damit die Eröffnungspläne des Hotels Vienna House nicht gefährdet werden.

Wenig Verständnis hatten die ASU-Vertreter von CDU, SPD und FDP für die von der Co-Fraktionsvorsitzenden der KfB, Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, vorgebrachten offenen Fragen des Ortsbeirats Schönberg, der sich nicht in der Lage gesehen hatte, über die Vorlage in der vorliegenden Form zu beschließen. Vor allem Gewerbebau, Flächenversiegelung, Stellplatznachweis und Bereinigung der Spitzkehre in der Ludwig-Sauer-Straße standen im Mittelpunkt der Ortsbeirats-Kritik.

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