Schöffenwahl 2019 bis 2023 Benennungsfrist endet am 11. Mai

Kronberg. – Für die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 werden die Schöffen für das Landgericht Frankfurt am Main sowie für das Amtsgericht Frankfurt am Main neu berufen. Aus Kronberg im Taunus sind dazu fünf Schöffen für das Landgericht und zwei Schöffen für das Amtsgericht Frankfurt am Main zu wählen, wozu die Stadt Kronberg im Taunus durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Benennungsvorschläge unterbreitet. Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt eines Schöffen interessieren, können sich noch bis zum 11. Mai 2018 beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Fachreferat Gremien, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, schriftlich melden.

Weitere Informationen zum Amt und zur Tätigkeit der Schöffen können unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Dort stehen auch Bewerbungsformulare zum Download bereit.



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