Stadt will reiner Wohnbebauung von Bonava einen Riegel vorschieben

Auf diesem Gelände südlich angrenzend hinter Accenture hat die Bonava Deutschland GmbH geplant, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 41 Wohnungen zu errichten. Die Planungen entsprechen jedoch nicht den städtebaulichen Zielvorstellungen für dieses „Mischgebiet“.

Foto: Westenberger

Kronberg (mw) – Während die Bonava Deutschland GmbH bereits die Presse über die 41 neuen Wohnungen auf dem noch unbebauten Areal „Am Campus“, hinter Accenture liegend, informiert hat, die sie dort bauen möchte – der Bauantrag liegt der Stadt Kronberg als auch dem Hochtaunuskreis vor (wir berichteten) – hat die Bauleitplanung der Stadt Kronberg, allen voran der hauptamtliche Erste Stadtrat Robert Siedler (parteilos) entschieden, die Politik zu bitten, Donnerstag, 7. Dezember im Rahmen der Stadtparlamentssitzung einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Bendersee, Bereich C“ zu fassen. Die Änderung sieht vor, aus dem „Mischgebiet“ ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ zu machen. Siedler ist überzeugt davon, dass die Änderung des Bebauungsplanes nach § 42 Abs. 3 des Baugesetzbuches „entschädigungslos“ möglich ist. Die Bonava GmbH zeigt sich in einem Schreiben an die Nachbarschaft von Accenture und gegenüber der Presse „mehr als irritiert“ über das Vorgehen der Stadt. Projektleiterin von Bonava, Antje Turban, behauptet in einem Schreiben an die unmittelbar an das Baugrundstück mit ihren Grundstücken angrenzenden umliegenden Nachbarn, dass die Stadt „nicht ein einziges Mal Kontakt mit uns aufgenommen hat“. Stattdessen solle die Bonava GmbH nun „vor vollendete Tatsachen gestellt werden“. Diesen Behauptungen widerspricht der Erste Stadtrat entschieden. „Bei allen geführten Gesprächen mit der Bonava und dem Voreigentümer OFB hat die Verwaltung regelmäßig auf die planungsrechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens, für diese als Mischgebiet ausgewiesene Fläche hundertprozentige Wohnbebauung vorzusehen, hingewiesen“, betont er. Bereits am 9. März sei ein Schreiben, unterzeichnet auch von Bürgermeister Klaus Temmen an die Bonava GmbH herausgegangen mit dem deutlichen Signal, dass die dort von Bonava vorgeschlagenen Planungen für die Stadt keine adäquate Entwicklung in Richtung des im B-Plan geforderten Mischgebietes seien. „Zu keiner Zeit wurde hier seitens der Stadt eine Zustimmung signalisiert“, erklärt Siedler.

Die Bonava GmbH hatte zwei Drittel der noch unbebauten Fläche des B-Plans „Bendersee“ von der OFB Projektenentwicklung GmbH erworben. In dem aktuellen Bauantrag sieht sie diese erworbenen zwei Drittel hunderprozentig für Wohnbebauung vor. Siedler dazu: „Der eingereichte Bauantrag zeigt nun erneut, dass die städtebaulichen Ziele entsprechend dem Stadtentwicklungskonzept einer quantitativen und qualitativ durchmischten Nutzung nicht erreicht werden.“ Selbst wenn eine solche Wohnbebauung bezogen auf die Gesamtfläche vielleicht noch zulässig sei – Wohnungsverhältnis zu Gewerbe mindestens 70 zu 30 Prozent, fehle eben die Durchmischung auf dem Bonava-Grundstück, auf dem, wie er versicherte, „als teuer eingekaufte Privatfläche mit Sicherheit kein günstiger Wohnungsbau entstehen wird“. Die Kommunalpolitiker hätten jedoch den kostengünstigen Wohnungsbau bereits an anderer Stelle (siehe Bahnhof) auf der Agenda. „Es fehlen uns aber auch dringend Flächen für bestehende Bestandsbetriebe“, erläutert er. Deshalb nun der Vorschlag der Verwaltung, den aktuellen Bauantrag zum Anlass zu nehmen, den 2002 gefassten B-Plan zu ändern und zwar in ein sogenanntes „zoniertes Gewerbegebiet“.

Würden auf absehbare Zeit keine neuen und geeigneten Gewerbeflächen ausgewiesen, drohe der Stadt Kronberg der Verlust von Bestandsunternehmen. Die gemeldeten zusätzlichen Flächenbedarfe von diesen lägen nach aktuellem Bericht bei 15.000 Quadratmetern. Hinzu kämen Wünsche von Neuansiedlungen im Bereich Forschung, Entwicklung, IT und Design von ca. 60.000 Quadratmetern. Klar sei natürlich, dass der angrenzenden Wohnbebauung durch die Einschränkungen der Gewerbebetriebe hinsichtlich des Störgrades Rechnung getragen werden müsse. Bonava indes versucht in ihrem Schreiben an die Anwohner, diese zu mobilisieren, „die Stadtverordneten umzustimmen.“ Projektleiterin Anje Turban von Bonava behauptet in der von Bonava zugestellten Briefkastensendung: „Ein reines Gewerbegebiet angrenzend an Ihr Wohngebiet ermöglicht die Ansiedlung von Betrieben mit deutlich höherem Geräuschpegel und stärkerer Luftverschmutzung und ist rechtlich gar nicht zulässig.“

„Wir sind guten Mutes, dass wir an dieser Stelle nicht entschädigungspflichtig werden“, so der Erste Stadtrat zu der anvisierten B-Plan-Änderung. Die Stadt habe hier ganz klar die Planungshoheit und habe auch triftige Gründe für eine B-Planänderung. Durch den Aufstellungsbeschluss werde das Baugesuch seitens der Bonava GmbH auch noch nicht verhindert, könnte aber auf dieser Basis dann zurückgestellt werden. Zuvor gelte es jedoch noch zu klären, ob womöglich ein Vertrauensschaden nach § 39 des Baugesetzbuches geben sei und wenn in welchem Umfang.

Projektleiterin Antje Turban hat nur ein Ziel vor Augen: „Wir wollen hier bauen.“ Und sie bleibt dabei: „Die Pläne hierzu haben wir im März vorgestellt, ohne dass die Stadt uns gegenüber Bedenken geäußert hat.“ Wenn die Stadt nun plötzlich von dem bestehenden B-Plan mit „Mischgebiet“ abweiche „dann können wir das als Eigentümer nicht nachvollziehen. Dann müssen wir den Klageweg gehen.“



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