Stadtwald: Bewirtschaftung und Vermarktung durch die Stadt selbst?

Kronberg. – Markierung, Holzeinschlag und Vermarktung des Holzes aus dem Stadtwald durch „Hessen-Forst“ ist ab nächstem Jahr verboten. 2015 forderte das Bundeskartellamt mehr Wettbewerb bei der Vermarktung und Bewirtschaftung kommunaler Waldflächen: Kommunen, die über mehr als 100 Hektar Gemeindewald verfügen, müssen ab 2019 ihr Holz selbst verkaufen, informiert die SPD. „Das gilt auch für Kronberg“, sagt die SPD-Stadtverordnete Helga Michaelis, die nun wissen möchte, wie es ab 2019 weitergehen soll.

Der Dienstleister des Landes Hessen „Hessen-Forst“ identifiziert und markiert die Bäume, die im Kronberger Stadtwald gefällt werden sollen, führt den Holzeinschlag aus und vermarktet das geschlagene Holz – diese Praxis, dass alle drei Dienstleistungen Markierung, Holzeinschlag und Vermarktung in einer einzigen Hand liegen, ist ab 2019 jedoch verboten. „Deshalb möchten wir gerne wissen, wie die Stadt vorbereitet ist.“, sagt sie und stellt folgende Anfrage an den Magistrat, da Kronberg über mehr als 100 Hektar Gemeindewald verfügt:

Erstens: Wird in der Stadtverwaltung über eine eigene Vermarktung nachgedacht?

Die benachbarten Städte Oberursel, Bad Homburg und Usingen bewirtschaften seit einigen Jahren ihren Wald selbst.

Zweitens: Ist eine interkommunale Zusammenarbeit als gemeinsame Forstbetriebsgemeinschaft angedacht? Bis 2025 will Hessenforst für seine Dienstleistungen die Gebühren jedes Jahr um 4,2 Prozent erhöhen, informiert die SPD weiter, für die sich daraus zwei weitere Fragen ergeben:

Drittens: Wurden bereits mit „Hessenforst“ und/oder den benachbarten Kommunen Gespräche geführt?

Viertens: War die Preissteigerung dem Magistrat bereits bei der Erstellung der Forsteinrichtung bekannt? (mw)



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