Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Koffein für Jugendliche

Deutschland (kb) – Schweißausbrüche, Herzrasen bis hin zum Kreislaufkollaps: Ein hoher Konsum von Energydrinks oder -shots kann für Jugendliche schnell gefährlich werden. Die Warnung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie eine aktuelle kanadische Studie unterstreichen erneut: Der Gesetzgeber sollte insbesondere Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren durch größere Mengen an Koffein schützen. In mehreren europäischen Ländern ist der Verkauf von Energydrinks an Minderjährige bereits verboten.

Schnell zu viel getrunken

Einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zufolge trinken knapp 70 Prozent der befragten Jugendlichen Energydrinks, davon jeder Zehnte mehrmals pro Woche. Jugendliche, die mehr als 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht am Tag aufnehmen, riskieren Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen bis hin zum Kreislaufkollaps.

Eine Befragung von über 2.000 kanadischen Jugendlichen zeigte laut Verbraucherzentrale, dass mehr als die Hälfte der Befragten bereits negative Folgen nach Koffeingenuss am eigenen Körper erlebten. „Die kritische Menge erreicht ein 13-jähriger Junge (etwa 50 Kilogramm) bereits mit einem halben Liter Energydrink“, sagt Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. Ein halber Liter enthält neben vielen Zusatzstoffen, Aromen und Zucker bis zu 160 Milligramm Koffein.

Energyshots sind Energiekonzentrate, die deutlich höhere Konzentrationen an Koffein enthalten, meist 200 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter. Das ist möglich, denn die Hersteller nutzen eine Lücke im Gesetz, in dem sie die Produkte als Nahrungsergänzungsmittel anbieten. Für sie gibt es – im Gegensatz zu Energydrinks – keine gesetzlichen Höchstmengen und damit auch keine Mengenbegrenzung für Koffein. Zahlreiche Online-Shops haben die Shots als schnellen Kick im Angebot.

In Kombination mit Alkohol steigt Risiko

In Verbindung mit Hochprozentigem ist der Koffeinkonsum besonders problematisch, da Koffein und Zucker die Wirkung des Alkohols verdecken. Dadurch wird der Alkoholpegel niedriger eingeschätzt, als er tatsächlich ist. Müdigkeit und Erschöpfung werden nicht richtig wahrgenommen und die Risikobereitschaft steigt – ebenso wie die Gefahr für Unfälle und Stürze. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert ein Verkaufsverbot für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter) an Minderjährige. Darüber hinaus halten die Verbraucherzentralen eine bessere Kennzeichnung der Produkte für dringend erforderlich: „Der Hinweis ‘erhöhter Koffeingehalt‘ reicht nicht aus. Der Warnhinweis muss um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung ergänzt werden“, so Franz.

Auch die gesetzliche Pflicht, Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt mit dem Warnhinweis „Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht geeignet“ zu kennzeichnen, genügt laut Verbraucherzentrale nicht. Denn meist steht er klein geschrieben auf der Rückseite der Verpackungen. Die vorgeschriebenen Hinweise sollten mit der Ergänzung deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen.



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