Verwaltungsvereinbarung für Gemeinschaftsunterkunft liegt vor

Kronberg.– Der Magistrat hat die Verwaltungsvereinbarung mit dem Hochtaunuskreis zur Errichtung und dem Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen zugestimmt. Darüber informierte Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) die Stadtverordneten im Rahmen der jüngsten Sitzung des Stadtparlamentes. Die wesentlichen Parameter der Vereinbarung sind die Errichtung und der Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) durch die Stadt Kronberg mit zehnjähriger nicht kündbarer Vertragsdauer, die Belegung der Einrichtung mit maximal 95 Personen, eine Kostenerstattung durch den Hochtaunuskreis durch eine Pro-Kopf-Pauschale sowie die Möglichkeit zum erstattungsfähigen längeren Verbleib von anerkannten Asylsuchenden in der Gemeinsschaftsunterkunft wegen der Wohnraumknappheit in Kronberg sowie einen Betreuungskorridor in der Sozialarbeit von einem Vollzeitäquivalent: 60 bis 80 Personen. Der Vertrag sieht weiter eine Vertragsverlängerung mit Kündigungsfristen vor und die Vertragsinhalte sichern die Restfinanzierung der Investitions- und voraussichtlichen Betriebskosten für die Stadt Kronberg zu 100 Prozent, wie Bürgermeister Temmen die Stadtverordneten informierte. Bei Nutzungsänderungm, also der Umwandlung der Gemeinschaftsunterkunft in Wohnraum, wurde auf Wunsch des Kreises hin eine offen gestaltete Regelung zur Kostenerstattung vereinbart. „Hintergrund war, dass das Land Hessen mit einer gesetzlichen Änderung mehr örtliche Flexibilität bei den Kostenerstattungen qua Satzungsrecht ermöglichen wollte“, erläutert Temmen. Mit der Änderung des Gesetzes zur Stärkung der finanziellen Ausstattung bei der Flüchtlingsunterbringung sei diese Möglichkeit geschaffen und der Kreistag hat dazu eine entsprechende Satzung beschlossen. „Nach Auffassung von Kreis- und Stadtverwaltung macht die Satzungsregelung weitere schriftliche Vereinbarungen zu diesem Teil der Kostenerstattungen nicht mehr erforderlich“, fügt er hinzu. „Insgesamt haben wir über die Verwaltungsvereinbarung alle von uns für erforderlich gehaltenen Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsunterkunft erreicht.“

Das Dezernat II bereitet aktuell die erforderliche Ausschreibung für die Baumaßnahme vor. „Im Sommer werden wir mit der Auswahl eines Dienstleisters beginnen, der den Betrieb der Einrichtung übernehmen wird“, informiert er außerdem. Baubeginn werde im Herbst sein. (mw)



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