Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Kinder im Dezember

Hochtaunuskreis. – Im Dezember lässt der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr, die sich im laufenden Hilfebezug vom Kommunalen Jobcenter Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 25 Euro zukommen. „ Auch in diesem Jahr freue ich mich sehr, allen Kindern und Jugendlichen eine Beihilfe für das Weihnachtsfest 2017 zu bewilligen und wünsche eine schöne Vorweihnachtszeit“, sagte Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler.

Der Kreistag stellt insgesamt rund 77.000 Euro zur Verfügung, dieses Geld soll Kindern einen kleinen Wunsch zum Fest erfüllen. In diesem Jahr erhalten über 3.000 Kinder und Jugendliche eine Weihnachtsbeihilfe. Als hilfebedürftige Familie mit geringem Einkommen gelten diejenigen, deren vorhandenes Einkommen nicht ausreicht, den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten und deren Einkünfte das Existenzminimum nicht überschreiten.

Da Geschenke sammeln zur Adventszeit gehört, hat das Kommunale Jobcenter auch in diesem Jahr einen Weihnachtsbaum im Foyer des Hauses 3 aufgestellt. Mitarbeiter der Kreisverwaltung spenden hier Geschenke und legen sie unter den Weihnachtsbaum. Hilfebedürftige Familien können sich dann beim nächsten Termin im Jobcenter ein Geschenk mitnehmen. „Ganz unterschiedliche Päckchen finden sich unter dem Baum ein, Bücher, Mal- und Bastelsachen und andere Kleinigkeiten. Sie sind alle liebevoll verpackt und zwar so, dass man erkennen kann, was sich in den Päckchen befindet. Eltern und ihre Kinder sollen sich etwas nach Neigung, Geschlecht und Alter des Kindes auswählen können. Die Geschenke waren im vergangenen Jahr sehr beliebt. Deshalb haben wir uns auch in diesem Jahr dafür entschieden, diese gelungene Weihnachtsaktion fortzusetzen“, erklärte die Sozialdezernentin.

Die Weihnachtsbeihilfe muss in jedem Jahr von der Ausländerbehörde gemeinsam mit dem Kommunalen Jobcenter Hochtaunus beim Kreisausschuss beantragt werden, der dann über eine Auszahlung entscheidet. Die Beihilfe ist eine freiwillige Leistung, gesetzliche Regelungen oder gar ein Anspruch leiten sich hieraus nicht ab. Die Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 25 Euro pro Kind und Jugendlichen wurde für 2017 genehmigt und wird dementsprechend entweder zusammen mit der regulären Sozialleistung in bar (ab dem 1. Dezember) ausbezahlt oder aber per Bank überwiesen, sofern ein Konto bei den Hilfemanagern der Leistungsgewährung hinterlegt ist.



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