Für kleine und mittlere Unternehmen gelte ein Energiemanagementsystem nach Standard DIN EN 16247-1 (Merkmale und Anforderungen an ein Energieaudit) als gleichwertiger Nachweis. „Mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung Produkte energieeffizienter und Dienstleistungen (AVV-EnEff) 16. am Januar 2013 (BAnz AT 24.1.2013 hat B1) die Bundesregierung beschlossen, dass Unternehmen und Einrichtungen der Öffentlichen Hand eine Zertifizierung nach EN DIN ISO 50001 oder dem Europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EMAS) als Eignungskriterium für Bieter in Ausschreibungen verlangen können“, begründen Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur sowie KfB-Stadtverordnete Gabriele Hildmann den Antrag. Die Anwendung dieses Eignungskriteriums sei im Sinn des nachhaltigen Handelns Stadt der im Kronberg Taunus und „sollte deshalb, im Sinn der vorgenannten Verwaltungsvorschrift, uneingeschränkt Anwendung finden.“ (pu)