2,1 Millionen Euro Soforthilfe für Tagespflegeeinrichtungen

Kronberg. – Die Hessische Landesregierung unterstützt die hessischen Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit einer Soforthilfe von 2,1 Millionen Euro. Kai Klose, Hessischer Minister für Soziales und Integration, erklärt: „Es ist ein wichtiges Ziel der Hessischen Landesregierung, Tages- und Kurzzeitpflegeangebote so zu stärken, dass die pflegerische Infrastruktur während und auch nach der Pandemie gut aufgestellt ist.“

Die Einrichtungen waren während der Pandemie bislang besonders stark von Maßnahmen betroffen, die verhindern sollten, dass sich das Coronavirus ausbreitet. So durften etwa Tagespflegeeinrichtungen bis Mitte Juni keine Pflegebedürftigen betreuen – außer in Notfällen. „Die Tages- und Kurzzeitpflege sind ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur – insbesondere zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Pflegende Angehörige mussten während des Betreuungsverbotes das Angebot ersetzen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich hierfür bedanken und meine Anerkennung aussprechen. Umso wichtiger ist, die teilstationären Angebote während und auch für die Zeit nach der Pandemie zu unterstützen“, erläutert der Minister.

Ab sofort können Träger von Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nun einen Antrag auf die Finanzierung ihrer Investitionsaufwendungen für die Monate März bis September stellen. Die Anträge können bis spätestens 1. November 2020 beim Regierungspräsidium Gießen gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums abrufbar: https://soziales.hessen.de/gesundheit/aktuelle-informationen-corona



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