3G-Regelung in der Verwaltung

Kronberg. – Die Dienstgebäude der Stadt Kronberg sind grundsätzlich geschlossen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung für den Besucher- und Publikumsverkehr geöffnet. Ausgenommen hiervon sind das Bürgerbüro, die Stadtbücherei und der Baubetriebshof. Jedoch wird insbesondere bei der Nutzung des Bürgerbüros um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Für das Betreten der Dienstgebäude der Stadt Kronberg im Taunus gilt inzwischen ferner die 3G-Regelung. Auch Besucherinnen und Besucher haben vor Zutritt entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Testnachweis vorzuzeigen. In allen Dienstgebäuden besteht Maskenpflicht (FFP2), ebenso im Außenbereich des Baubetriebshofs.

Für die Kontrolle des Impf- oder Genesenennachweises wird die CovPassCheck-App verwendet. Ebenso ist ein entsprechender Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Die Besucherinnen und Besucher werden an den Eingangsbereichen abgeholt und nach Beendigung des Termins auch wieder dorthin zurückbegleitet.

Die Stadt Kronberg bittet um Beachtung der Vorgaben. (mw)



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