Aktuelle Regelungen zur Nutzung der Stadthalle

Kronberg – Die Stadt Kronberg im Taunus hat aufgrund der jüngsten Bestimmungen der Landesverordnung die Regelung zur Nutzung der städtischen Hallen angepasst. Seit 9. Juli sind 3 Quadratmeter pro Person vorzusehen bei nach wie vor geltendem Abstand von 1,50 Meter. Die Veranstalter benötigen ein Hygienekonzept für die Raumnutzung. Geöffnet ist momentan einzig die Stadthalle. Die anderen städtischen Veranstaltungsräume sind weiterhin geschlossen.

Die aktuellen Obergrenzen der Personenzahlen in den unterschiedlichen Räumen der Stadthalle:

Im Festsaal mit Bühne sind aktuell maximal 124 Personen zugelassen, im Festsaal ohne Bühne 97, im Feldberg I 44, Feldberg II 36, in den Räumen Feldberg I + II zusammen 80, im Raum Fuchstanz 28, im Raum Herzberg 17, in den Räumen Fuchstanz + Herzberg zusammen 45, im Raum Kronthal 52 und der Nebenbühne 15.

Personen, die nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, ist der Zutritt in die Stadthalle untersagt. Durch Beschilderung an den Eingangstüren wird darauf hingewiesen. In allen Verkehrswegen der Stadthalle besteht Maskenpflicht, diese dürfen erst in den gebuchten Räumen abgenommen werden, sofern dies mit dem Hygienekonzept des Veranstalters vereinbar ist. Hinweisschilder im Eingangsbereich weisen auf die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln hin. Der Handdesinfektionsspender im Eingangsbereich ist bei Betreten der Stadthalle zu nutzen.

Betrieblicher Ablauf

Von außen gesehen erfolgt der Zugang über die linke Tür (Automatiktür). Der Ausgang erfolgt (von außen gesehen) über die rechte Tür. Damit ist der Zugang für Mobilitätsbehinderte gewährleistet, beim Verlassen können die Hausmeister unterstützen. Die Drehtür bleibt geschlossen. Da eine Abtrennung für Kommende und Gehende im Foyer nicht möglich ist, besteht dort Maskenpflicht. Der Aufzug im Gebäude ist jeweils nur von einer Person zu nutzen, auch hier besteht Maskenpflicht.

Die Veranstaltungen beginnen zeitversetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig im Eingangsbereich aufhalten. Die Besucher der Stadthalle müssen sich beim Betreten die Hände desinfizieren. Die Veranstalter werden gebeten, bei ihren Teilnehmern auf ein zügiges Verlassen der Stadthalle nach Ende der Veranstaltung hinzuwirken.

Der Zugang zur Stadthalle über die Tiefgarage bleibt geschlossen. Damit kann gewährleistet werden, dass sich in der Stadthalle nur die Personen aufhalten, die an den Veranstaltungen teilnehmen. Die WCs sind den Nutzern der Stadthalle vorbehalten. Eine öffentliche Toilette befindet sich in der Tiefgarage. In den WCs werden teilweise Kabinen und Pissoirs gesperrt.

Geöffnet bleiben im Damen-WC auf jeder Seite 2 Kabinen, gesamt 4 Kabinen; im Herren-WC 2 Kabinen und 2 Pissoirs. In den Toilettenbereichen besteht Maskenpflicht. Wenn sich mehrere Personen im WC-Raum befinden, müssen weitere Personen vor der Tür in einer Wartezone im Bereich der Garderobe warten.

Nach jeder Veranstaltung werden Tische, Stühle, Handläufe und Türklinken von den Hausmeistern desinfiziert. Aus diesem Grund muss zwischen den einzelnen Nutzungen ein Zeitfenster von 60 Minuten eingeräumt werden. Gläser, Geschirr und Besteck werden nicht ausgegeben. Die Küche bleibt gesperrt.

Der Veranstalter muss für die Nutzung des Raumes ein Hygienekonzept erstellen und dessen Existenz bei Raumreservierung bestätigen. Die Teilnehmererfassung hat durch den Veranstalter zu erfolgen.

Reservierungen und weitere Auskünfte per E-Mail an stadthalle[at]kronberg[dot]de oder im Internet: www.kronberg.de > Leben und Entdecken > Veranstaltungsräume > Stadthalle. (pu)



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