ASU-Konsens zu Streuobstwiesen

Kronberg(pu) – Auf Antrag des Magistrats der Stadt Kronberg im Taunus ist die Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstag, 10. Oktober, gefordert, die neu erarbeiteten „Richtlinien der Stadt Kronberg im Taunus für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege, Erhaltung und Neuanlage von Streuobstbeständen“ zu beschließen. Diese Entscheidung vorausgesetzt, soll im zweiten Schritt der Sperrvermerk über 10.000 Euro auf dem Sachkonto 7128000, Produkt 4-561007 (Umwelt, Natur und Flächenausgleich) aufgehoben werden.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Sicherung der Bestände an Streuobstwiesen in Kronberg zu leisten. Beweggrund für dieses Handeln war, dass Streuobstwiesen zu den prägenden Elementen in der Kulturlandschaft zählen und vor allem ökologische und kulturelle Bedeutung haben. Sie gehören zu den artenreichsten Biotopen Mitteleuropas, in denen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten optimale Lebensbedingungen vorfinden. Zudem prägen sie das Landschaftsbild in der Region. Wegen der lokalen Auswirkungen des Klimawandels sei es in den letzten Jahren durch die immer heißeren Sommer und die geringen Niederschläge im Winter zu vermehrten Baumausfällen und Fruchtschäden gekommen. Dies vor Augen gaben alle neun Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) in der jüngsten Sitzung ihre Empfehlung für den Beschluss der „Richtlinien der Stadt Kronberg im Taunus für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege, Erhaltung und Neuanlage von Streuobstbeständen“.



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