ASU-Mehrheit für Teilnahme am Förderprogramm für Enea-Planung

Blick auf die für das Bahnhofsumfeld erarbeitete Außenraumgestaltung des Schweizer Büros Enzo Enea Landart LLC aus Rapperswil-Jona (Masterplanung). Foto: Enea

Kronberg (pu) – Aufgrund der schon am heutigen Tag endenden Abgabefrist oblag es den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) in ihrer jüngsten Sitzung am Dienstagabend eine tragfähige politische Aussage darüber zu treffen, ob damit zu rechnen ist, dass die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage der für das Bahnhofsumfeld erarbeiteten und noch final abzustimmenden Masterplanung Enzo Eneas am Donnerstag, 5. November ,beschließen wird, am Projektaufruf 2021 des Bundes zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus teilzunehmen. Der Magistrat hatte aufgrund der drängenden Zeit dafür einen Dringlichkeitsantrag gestellt.

Hintergrund

Wie Erster Stadtrat Robert Siedler (parteilos) dazu erläuterte, stellt die Bundesregierung 2021 erneut Haushaltsmittel – vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit –für die Fortführung dieses Programms bereit. Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bewilligt und in fünf Jahresraten (2021 bis 2025) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind Kommunen.

Mit diesem Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler beziehungsweise internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität (Premiumqualität), mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Projekte müssen deutliche Impulse für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt geben und sich hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse auszeichnen sowie einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes leisten. Und das ist laut Siedler bei der Masterplanung Enzo Enea der Fall, das habe man in Vorgesprächen mit Bund und Land bereits abgeklopft.

Einmalige Gelegenheit

„Das ist eine einmalige Gelegenheit!“, warb der Baudezernent daher für grünes Licht der kommunalen Mandatsträger. Die für das Bahnhofsumfeld erarbeitete Außenraumgestaltung des Schweizer Büros Enzo Enea Landart LLC aus Rapperswil-Jona (Masterplanung) entspreche den genannten Kriterien. „Die Verknüpfung von Landschaft und Musik mit dem Stadtraum rund um den Bahnhof zeugt von einer hohen konzeptionellen und gestalterischen Qualität. Insbesondere durch die weit über die Grenzen Kronbergs hinaus anerkannte Kronberg Acadamy und ihren Neubau des Casals-Forums an der Schnittstelle zwischen Landschaft und Stadtraum erhält das Quartier eine besondere nationale beziehungsweise internationale Wahrnehmung“, stellte Siedler heraus. Eine einheitliche Außenraumgestaltung von hoher fachlicher Qualität sei hierbei wesentliches Kriterium für ein städtebaulich hochwertiges Gesamtquartier im Bahnhofsumfeld.

Das Auswahlverfahren für das Bundesprogramm ist in zwei Phasen gegliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge durch die Kommunen als alleinige Antragsberechtigte erfolgt in der ersten Phase die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury im BMI. Hierfür ist eine Projektskizze als Projektvorschlag zusammen mit einem Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss zur Billigung der Teilnahme am Projektaufruf 2021 einzureichen. Die Erstellung der Projektskizze erfolgt auf Grundlage der Masterplanung Enzo Eneas, die im Weiteren noch final abgestimmt wird. Neben dem städtebaulichen Bezug wird auch ein konzeptioneller Ansatz zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. Die Frist zur Online-Einreichung der Projektvorschläge endet am 22. Oktober. Der erforderliche Stadtverordnetenbeschluss kann jedoch nach den Worten Siedlers nachgereicht werden, wenn sich der Beschluss bereits im Umlauf befindet, jedoch aufgrund der terminlichen Vorgaben nicht rechtzeitig gefasst werden kann.

Sollte der durch die Stadt Kronberg eingereichte Projektvorschlag ausgewählt werden, erfolgt die zweite Phase des Auswahlverfahrens, in welcher neben dem entsprechenden Zuwendungsantrag ein Ausgaben-und Finanzierungsplan, ein Ablauf- und Zeitplan sowie ein Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils einzureichen ist. Grundsätzlich liegt der Eigenanteil der Kommune, wie der Erste Stadtrat ausführte, bei einem Drittel der von Bund und Kommune zu tragenden Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent reduzieren.

Die Mehrheit der Fraktionen begrüßten dieses Vorhaben, weshalb sich im Endeffekt die sieben Mitglieder von CDU, SPD, UBG und Bündnis90/Die Grünen dafür aussprachen. Die beiden Mitglieder der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ enthielten sich dagegen der Stimme, weil ihnen die Kurzfristigkeit, der fehlende finale Beschluss zur Masterplanung und die nicht im Antrag stehende Kostenschätzung aufstießen.



X