Ausnahmeregelung zum Abholen von Speisen

Kronberg (kb) – Die Stadt Kronberg erteilt den Kunden des „Hotels Posthaus Residenz“ und des Restaurants „Brunch and Bar“ am Berliner Platz vorübergehend die Ausnahmegenehmigung den Berliner Platz mit dem PKW zu befahren. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich zum Zweck des Abholens von zuvor beim Posthaus bzw. bei „Brunch and Bar“ bestellten Speisen/Getränken. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab Montag, 30. März und bis auf Widerruf. Die Ausnahmeregelung gilt auch für die Auslieferfahrzeuge.

Auf dem Berliner Platz ist maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren und Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Berliner Platz ist ausnahmslos und ausschließlich für die Dauer des Abholvorgangs zulässig. Der Berliner Platz ist danach wieder umgehend mit dem Fahrzeug und bei maximal Schrittgeschwindigkeit zu verlassen.



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