Außenbewirtung auch über den 31. Oktober hinaus möglich

Kronberg. – Im Rahmen der Maßnahmen für die von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffenen kleinen und mittleren Betriebe hatte der Magistrat der Stadt Kronberg im Frühjahr entschieden, auf Sondernutzungsgebühren für die betroffenen Betriebe im Jahr 2020 zu verzichten. Dies gilt auch für Flächen der Außenbewirtung. „Die Stadt Kronberg wird – auf Antrag bei der städtischen Ordnungsbehörde – Gastronomen ermöglichen, ihre Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche auch über den 31. Oktober hinaus zu betreiben“, berichtete Bürgermeister Klaus Temmen den Stadtverordneten im Rahmen der jüngsten Zusammenkunft des Stadtparlaments weiter. „Sofern im konkreten Einzelfall keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen, kann den Gastronomen auch die Nutzung von Heizpilzen für ihre Gäste in Außenbereichen genehmigt werden“, kündigte er an. (mw)



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