B-Plan Opel-Zoo: KfB erinnert an Frist zur Einreichung von Einwänden

Kronberg. – Die KfB weist darauf hin, dass sich Kronberger Bürger bis zum 10. Februar über den zu ändernden Bebauungsplan der Stadt Kronberg für den Opel-Zoo informieren und schriftlich Anregungen und Einwendungen einreichen können. Die Unterlagen sind im Rathaus und auf der städtischen Webseite einsehbar. „Um sie leichter zu finden, sind sie auch auf www.kfb-kronberg.de verlinkt“, informiert die KfB. „Wir empfehlen allen interessierten Personen, die den Philosophenweg weiterhin für die Allgemeinheit offen halten wollen oder für die Umweltthemen wie Erhalt der schützenswerten Wiesen, Versiegelung und Einhaltung der Wasserqualität wichtig sind, eine entsprechende formlose Stellungnahme einzureichen“, so Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der unabhängigen Wählergemeinschaft KfB-Kronberg für die Bürger. Um dem Wildwuchs des Opel-Zoos einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurden im Jahr 2004 von Kronberg und Königstein Bebauungspläne mit gemeinsamer Begründung für das Gelände des Zoos beschlossen. „Unter Berücksichtigung der Wünsche des Opel-Zoos erlaubten diese Bebauungspläne bereits eine erhebliche Ausweitung der Bebauung“, findet die KfB, die folgende Ansicht vertritt: „Der Zoo hat seitdem nichts unversucht gelassen, den Rahmen zu erweitern und derart zu ändern, dass eine Weiterentwicklung in seinem Eigeninteresse ermöglicht wird. Er hatte insoweit Erfolg, weil eine Mehrheit der Kronberger Stadtverordneten der Änderung des Bebauungsplans zustimmen will.“ Über den endgültigen Satzungsbeschluss werde jedoch erst nach der Wahl von der dann neu zusammengesetzten Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Die Co-Fraktionsvorsitzende der KfB, Esen-Baur, dazu weiter: „Den Kronberger Bürgern sollte bewusst sein, dass die vorgesehenen Änderungen des B-Planes dazu führen, dass:

1. eine zusätzliche Fläche von mehr als

4.500 qm bebaut werden darf, 2. die temporäre Baustraße, für die eine Rückbauverpflichtung besteht, nun als asphaltierter Verbindungsweg und -straße bestehen bleiben soll, 3. zudem dieser Fußweg als Schleichweg für Autos genutzt werden soll, 4. als Biotop schützenswerte Wiesen als Parkflächen ausgewiesen werden und 5. ‚last but not least‘ das Wegenetz im Zoo neu gestaltet wird. In diesem Rahmen wird der Philosophenweg zum Privatweg erklärt, der nur noch zu den vom Zoo gegebenen Bedingungen zeitlich beschränkt und nur während der Öffnungszeiten von Kronberger Bürgern begangen werden kann.“ Esen-Baur ergänzt, der Entwurf für die Änderung des gültigen Bebauungsplans enthalte gleich „mehrfache Ärgernisse zum einseitigen Nutzen des Opel-Zoos“. Der Philosophenweg sei „seit Jahrhunderten frei von allen Bürgern zu begehen – er war ein Gut der Allgemeinheit“. 2004 sei dieser Status explizit im Bebauungsplan festgeschrieben worden und sei eine Voraussetzung für dessen Beschluss gewesen. „Nun sollen sogar die Bürger der Nachbargemeinde Königstein davon ausgeschlossen werden. Dass Kronberg dem zustimmt, ist eine schwere Belastung für das – bis jetzt – gute nachbarschaftliche Verhältnis“, kritisiert sie. Außerdem werde der Gedanke an den „so notwendigen Umweltschutz mit Füßen getreten“. Esen-Baur führt aus: „Der Zoo ist vollständig in einem Wasserschutzgebiet angesiedelt. Dennoch entnimmt er mehr als die festgelegten Grundwassermengen und führt weitgehend ungeklärte Abwässer in den Rentbach.“ Auch würden die vorgeschriebenen Qualitätsstandards für die Abwässer „selten“ überwacht, so ihre Behauptung. Ihre abschließende Prognose: „Die weitere Versiegelung von Flächen im Zoo wird bei zukünftigen Starkregenereignissen zu großen Problemen am Rentbach führen. „Diese Aspekte werden im Planentwurf ungenügend behandelt.“ (mw)



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