Bleichstraße-Bahnhofstraße: B-Plan beschlossen, aber Ziel verfehlt?

Kronberg (mw) – Gut vier Jahre ist es her, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg beschlossen hat, für den Bereich „Bleichstraße-Bahnhofstraße“, Gemarkung Kronberg, Teile der Flure 8, 17 und 19, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes war es, das Areal „angesichts einer beginnenden Nachverdichtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen“. Immer mehr Stimmen waren seinerzeit in der Politik laut geworden, die Stadt müsse wieder selbst das Zepter der städtebaulichen Entwicklung Kronbergs übernehmen. Zwar ist laut den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes eine innerstädtische Nachverdichtung gewollt. Doch die innerstädtischen Veränderungen ganzer Straßenzüge im Laufe der Jahre, in denen §34 BauGB zum Zuge kam, da kein B-Plan vorlag, sorgten für immer größeren Unmut innerhalb der Kommunalpolitik. §34 BauGB lässt Vorhaben zu, wenn sie sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Nach Bau des Kammermusiksaals und Hotels in der Bahnhofstraße wollten die Stadtverordneten dem gegenüberliegenden Areal, das sich zwischen Bleichstraße, Frankfurter Straße und Bahnhofstraße erstreckt, einen Riegel für zu massive Bebauung vorschieben. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich mit dem Verkauf des Kronberger Hofes weitere bauliche Veränderungen abgezeichnet.

Doch so, wie der Grünen-Stadtverordnete Udo Keil es im Rahmen der jüngsten Stadtverordnetensitzung formulierte, fühlte sich vermutlich ein Großteil der Stadtverordneten. Nur dass sie es nicht alle gerne noch laut kundtaten: „Wir haben viel Zeit und Geld investiert und können nicht Hurra schreien bei dem, was hier jetzt rausgekommen ist“, stellte Keil fest.

Der B-Plan, wie er nun am Ende dieser Sitzung dennoch mit 25 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen (KfB) und zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, weil die Mehrheit der Stadtverordneten keine bessere Alternative sah, hat einige Pferdefüße zu bieten. Diese brachten FDP und KfB denn auch zur Sprache. „Wir stecken in einer Zwickmühle. Beschließen wir den vorliegenden B-Plan, dann akzeptieren wir einen nicht auszuschließenden Entschädigungsanspruch seitens des Eigentümers des Taunushofes in Höhe von zwischen 0,5 Millionen und 1,2 Millionen Euro“, bemerkte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Walther Kiep. „Ändern wir den B-Plan entsprechend und nehmen das Risiko aus der Planung, muss der gesamte B-Plan erneut in die Offenlegung. Dann würden wir aus der erneut beantragten Fristverlängerung in Verbindung mit der Veränderungssperre laufen und der B-Plan wäre unwirksam.“ Das heißt, es würde wieder §34 BauGB gelten, ,,was zu einer maximalen Verdichtung in diesem Bereich führen würde“, fürchtet die FDP. „Außerdem wäre der Aufwand für die Erstellung des B- Plans, der sich im sechsstelligen Bereich bewegt, für die Tonne“, führte Kiep vor Augen. Die Liberalen gingen in der Debatte weiter der Frage nach, warum Erster Stadtrat Robert Siedler in der ASU-Sitzung im Februar dieses Jahres bei der Risikoabwägung zum B-Planentwurf nur den Bau gegenüber Hotel und dem ehemaligen Kronberger Hof für mögliche Entschädigungsansprüche erwähnt hatte, nicht aber auf die Reduzierung der sieben Geschosse des Taunushofes auf drei Geschosse hingewiesen hatte, was ebenfalls einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen könnte. „Warum haben Sie, Herr Siedler, das Risiko Taunushof nicht in die Diskussion eingebracht?“, wetterte Kiep. Schließlich sei aus einem, jedoch vertraulichen, Schreiben klar hervorgegangen, dass der Erste Stadtrat den B-Plan städtebaulich „kritisch und planungsrechtlich abwägungsfehlerhaft gesehen“ habe.

Dem nicht genug war im März dieses Jahres durch den CDU-Stadtverordneten Max-Werner Kahl ein Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht worden, „Schaden von der Stadt abzuwenden“. Kiep dazu: „Es wurde gegenüber dem Hotel und Kronberger Hof, so wie von Herrn Siedler immer wieder gefordert, eine höhere Verdichtung beantragt und von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen.“ Die FDP hatte diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt. „Wir konnten hier keine Entschädigungsgefahr sehen“, bemerkte er. Kurz danach habe Siedler jedoch genau an diesen Stellen keine Gefahr mehr gesehen, da dort „bisher keine Nutzung etabliert oder in andere Form festgeschrieben“ worden sei. Kiep stellte enttäuscht fest: „Uns wird nichts anderes übrig bleiben, als dem B-Plan zuzustimmen, da alleine die möglichen Konsequenzen für unser Stadtbild bei dem Wegfall des B-Plans fatal wären. Ob darüber hinaus die Grundstückseigentümer Entschädigungsansprüche gegen die Stadt wegen verspäteten Baubeginns hätten, wissen wir nicht.“ Die FDP bat abschließend noch die Verwaltung zu prüfen, ob der Hessischen Hausstiftung als Eigentümerin des Taunushofes noch ein Angebot – nach Wirksamkeit des B-Plans – gemacht werden könne, den Taunushof aus dem B-Plan zu nehmen.

KfB-Stadtverordneter Dr. Marcus Bodesheim zeigte sich ebenfalls gänzlich enttäuscht über den Verlauf der B-Planerstellung, die mit „gutem Ziel“ begonnen worden sei, „und dem Wunsch dahinter, eine zu dichte Bebauung zu verhindern, wie sie eventuell nach §34 möglich gewesen wäre“. Er erinnerte daran, dass die KfB früh um Informationen über die Kernzahlen, die etwas über die Flächennutzung im Bestand aussagen, gebeten habe. „Dies wurde seitens der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, eine solche Erhebung gebe es nicht“, erinnerte sich Bodesheim. Wie sich herausgestellt habe, gebe es sie aber doch. „Aus den Stellungnahmen zu den Einwänden zum Bebauungsplan geht hervor: ,Im Zuge vorbereitender analytischer Arbeiten hat die Stadt Kronberg grundstücksbezogen die städtebaulichen Kennzahlen ermittelt, insbesondere GRZ/GR und GFZ/GF, und auch die Abstände der Gebäude untereinander‘“. Was aber Bodesheim und mit ihm die KfB weitaus schlimmer findet, ist: „Wir haben versucht, die Werte selbst zu messen und kommen zu dem Ergebnis, dass die Bestandswerte deutlich niedriger sind als das, was jetzt festgesetzt wurde.“ Einem „weiteren Hügel voll Beton“ wollte die KfB nicht zustimmen. Insgesamt sei das Ziel verfehlt worden, durch den Bebauungsplan eine Bebauung in verträglichem Maß zu erreichen.

Erster Stadtrat Robert Siedler bemerkte zu den Ausführungen der KfB und FDP, dass der B-Planentwurf seitens der Verwaltung den Taunushof nicht beschnitten habe, wohl aber der seitens des Magistrats abgeänderte B-Planentwurf, den er fachlich immer abgelehnt habe, planungstechnisch aber natürlich habe begleiten müssen.



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