Brut- und Setzzeit beginnt: Hunde bitte anleinen!

Kronberg. – In der von Anfang März bis Ende September andauernden Brut- und Setzzeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen. Auch sind Rehe oftmals schon trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt.

Die Stadt Kronberg bittet deshalb zu Beginn des Frühlings zum Schutz der Natur alle Hundehalter ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit freiwillig anzuleinen.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wild lebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Hundehalter sicherstellen, dass sie ihr Tier in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen.

Die städtische Ordnungsbehörde rät dazu, freiwillig den Hund anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen für Hundehalter hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich muss die Ordnungsbehörde im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden einschließlich Maulkorb- und Leinenzwang prüfen.



X