CDU pocht auf Abschaffung der einmaligen Straßenbeiträge

Kronberg – Die CDU-Fraktion bleibt beim Thema Straßenbeiträge am Ball und setzt sich laut dem Stadtverordneten Stefan Möller „nachhaltig für die berechtigten Interessen der Kronberger*innen ein“. Die Christdemokraten fordern seit Jahren die Abschaffung der einmaligen Straßenbeiträge, fanden bislang im Kronberger Stadtparlament jedoch keine Mehrheit für dieses Bestreben.

„Im langen Bürgermeisterwahlkampf wurde dann jedoch auch von anderen Bewerbern, Parteien und Wählergruppen die aktuelle Regelung als ungerecht kritisiert und eine Veränderung als sinnvoll angesehen. Nun sind die Kronberger Christdemokraten zuversichtlich, fraktionsübergreifend eine breite Unterstützung für ihren Antrag zur Abschaffung der einmaligen Straßenbeiträge zu bekommen“, unterstreicht Möller.

Zur Erinnerung: Derzeit erhebt die Stadt Kronberg zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf der Grundlage der Straßenbeitragssatzung einmalige Beiträge von den Grundstückseigentümern. „Da kommen schnell mittlere fünfstellige Beträge zusammen, die gerade in Pandemiezeiten einzelne Bürger sehr belasten können“, berichtet Stadtverbandsvorsitzende Felicitas Hüsing über die häufigen Beschwerden von Kronberger*innen. Dabei liege es mittlerweile in der kommunalen Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Gemeinde, ob sie derartige Straßensanierungen überhaupt durch Straßenbeiträge oder durch andere Haushaltsmittel finanziert.

Möller weiter: „Die derzeitige Kronberger Praxis mit einmalig erhobenen Straßenbeiträge wird vom Bund der Steuerzahler Hessen e.V. als besonders ungerecht empfunden, da sie Eigentümer einseitig belasten und die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Die Grundstückseigentümer werden ohnehin bereits im Rahmen der Ersterschließung an den Kosten beteiligt, was der Antrag der CDU auch nicht abändern soll.“ Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. habe an diesem System einen weiteren Kritikpunkt: Kommunen hätten durch Straßenbeiträge nur einen geringen Anreiz, rechtzeitig und umfangreich in die laufende Unterhaltung ihrer Straßen zu investieren. Erst wenn durch den Verschleiß eine grundlegende Sanierung notwendig werde, dürften nämlich Ausbaubeiträge erhoben werden. Weil Straßen von allen Bürgern genutzt werden und Bestandteil der Infrastruktur sind, spricht sich der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. deutlich dafür aus, diese aus Steuermitteln zu finanzieren. Seit dem Jahr 2013 können die Kommunen die jährlichen Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau ihrer öffentlichen Verkehrsanlagen auch als wiederkehrende Straßenbeiträge abrechnen.

„Beide Alternativen, also eine Finanzierung über Steuermittel oder wiederkehrende Straßenbeiträge, sind bürgerfreundlicher und langfristig planbarer als die einmaligen Straßenbeiträge. Eine vollständige Abschaffung wäre darüber hinaus mit sehr viel weniger Verwaltungsaufwand verbunden. Andere hessische Städte und Gemeinden wenden sich folgerichtig immer zahlreicher von den einmalig erhobenen Straßenbeiträgen ab. Daher bitten wir den Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung ein geeignetes Konzept vorzuschlagen“, erläutert Stefan Möller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU den Antrag. „Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass der Aufwand für die Verwaltung, die einmaligen Straßenbeiträge abzurechnen, offenbar erheblich sei. Hinzu kommen teilweise langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Eigentümern und der Stadt.“

Daher sieht der CDU-Antrag eine Neuregelung für alle bis zum Stichtag 31. März 2021 noch nicht endabgerechneten Maßnahmen vor. Das lasse den zukünftigen Aufwand für die individuellen Abrechnungen entfallen und entlaste damit die Verwaltung. Zugleich trage diese Stichtagsregelung dazu bei, dass zeitnah eine Lösung vorgeschlagen werden müsse.

Stefan Möller abschließend: „Die CDU hat natürlich auch die Kronberger Bürger*innen im Blick, die gerade erst nach dem bisherigen Modell erhebliche Einmalbeiträge zahlen mussten. Zwar dürfte eine Rückzahlung aufgrund rechtskräftiger Beitragsbescheide entrichteter Straßenbeiträge rechtlich schwierig sein, der Magistrat soll aber auch hier nach einer rechtskonformen Lösung suchen und vorschlagen, wie solche Eigentümer entlastet werden können, beispielsweise, indem wiederkehrende Beiträge für sie erst später oder in geringerem Umfang erhoben werden.“ (pu)



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