Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas

Kronberg. – Das Land hat angekündigt, dass die Kindertagesstätten zum 2. Juni in einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ übergehen und hat ferner mitgeteilt, dass die konkreten Regelungen vor Ort den Kommunen und Trägern der Kindertageseinrichtungen überlassen werden.

Ab Juni haben Familien, in denen ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt und der andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist, einen Anspruch auf Betreuung des Kindes. Dieser Anspruch gilt auch für Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind oder studieren. Dazu kommen die Kinder, deren notwendige Betreuung in einer Kita vom Jugendamt bestätigt wurde.

Die weiteren freien Plätze, so das Land Hessen, sollen von den Trägern der Kindertageseinrichtungen nach ihren eigenen Betreuungskapazitäten und in Absprache mit dem Jugendamt vergeben werden.

Die Stadt Kronberg hat in Absprache mit dem Hochtaunuskreis Maßnahmen besprochen, wie der „eingeschränkte Regelbetrieb“ erfolgen kann. Dazu hat die Stadt Kronberg ein Konzept erstellt, das ab 2. Juni umgesetzt wird. „Ziel der Stadt Kronberg ist, dass alle Kinder wieder die Möglichkeit erhalten – wenn auch nicht in vollem Umfang – ihre Betreuungseinrichtungen aufzusuchen und damit Eltern Entlastung gegeben werden kann. Dies ist abhängig von den strengen Hygienemaßnahmen und dem Konzept fest zugeteilter Gruppen“, betont Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen.

Das Konzept:

• Die aktuellen Zugänge für Kinder zu den Kitas durch Systemrelevanz und besonders Berechtigte bleiben auch weiterhin bestehen, allerdings muss nun bei einem systemrelevanten Elternteil der andere Elternteil auch eine Berufstätigkeit nachweisen.

• Kinder, die bereits in der Not-Betreuung sind, werden in feste Gruppen eingeteilt.

• Für alle anderen Kinder wird eine Betreuung im Umfang von ca. 25 Stunden pro Woche angeboten. Die Betreuungszeit verteilt sich über zweieinhalb Tage pro Woche. Jedes Kind wird entweder Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag sowie zusätzlich alle zwei Wochen am Mittwoch betreut. Die Betreuungszeiten in Kita und Hort können von 7.30 bis 17 Uhr und in der Krabbelstube von 7.30 bis 15 Uhr genutzt werden.

• Die Gruppenstärke in Kita- und Hortgruppen wird 12 bis 15 Kinder, in den Krabbelgruppen 8 bis 10 Kinder umfassen.

• Für das neue, zweieinhalbtägige Betreuungsangebot werden Kostenbeiträge im Umfang eines Halbtagesplatzes zuzüglich angepasster Verpflegungspauschale (4 Euro pro Essenstag) erhoben. Die Kostenbeiträge für systemrelevante Berechtigte richten sich nach den vor dem 16. März gebuchten Betreuungszeiten.

Um dieses Betreuungsangebot zeitnah umzusetzen, greifen die genannten Regelungen seit dem 2. Juni, stehen aber bezüglich des Betreuungsumfangs und der Erhebung von Kostenbeiträgen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.

Mit dem Einstieg in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ endet das Aussetzen der Kostenbeiträge zum 31. Mai.

Die Leitungen der Kitas werden die Eltern informieren, in welchen Gruppen und an welchen Tagen das jeweilige Kind betreut werden kann. Ebenso erfolgen Informationen zur Bring- und Holsituation sowie Hygienemaßnahmen.

Das Betreuungsangebot der Stadt Kronberg im Taunus ist abhängig von der Personalsituation vom Infektionsschutzgesetz oder neuen Vorgaben durch das Land Hessen. Daher kann es erforderlich sein, dass Änderungen im Betreuungsangebot vorzunehmen sind.

Die Stadt Kronberg im Taunus empfiehlt den nichtstädtischen Trägern, mit ihren Betreuungseinrichtungen ebenso zu verfahren.

Weitere Auskünfte erteilt das Fachreferat „Kind und Familie“ per E-Mail: kindundfamilie[at]kronberg[dot]de. (mw)



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