Eingeschränkter Trainingsbetrieb in den Sporthallen wieder möglich

Kronberg.– Der Hochtaunuskreis hat angekündigt, die kreiseigenen Sporthallen ab 02.06.2020 wieder für den Vereinssport zu öffnen. Wie Landrat Ulrich Krebs (CDU) mitteilt, ist der Kreis nach einer Neubewertung der Lage zu dem Entschluss gekommen, dass die Lockerungen im Sportbetrieb weiter und mit Bedacht vorangetrieben werden können. Der Hochtaunuskreis plant die schrittweise Wiederaufnahme in den regulären Sportbetrieb ab dem 2. Juni vorerst für die sportliche Nutzung durch die Vereine auf den Außenplätzen und in den Sporthallen des Hochtaunuskreises.

Alle Sportvereine müssen Hygienekonzepte erstellen, aus denen hervorgeht, wie die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gewährleistet wird. Die Konzepte sind, so der Kreis weiter, am Ort der Sportausübung bereitzuhalten und bei Kontrolle vorzuzeigen.

Folgende Punkte sind zwingend einzuhalten:

• Nur kontaktfreier Sport ist zugelassen

• Keine Nutzung von Umkleiden, Dusch- und Waschräumen sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten

• Toiletten werden geöffnet

• Absolut körper- und kontaktfreie Durchführung des Trainingsbetriebs, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ist auf die Simulation von Wettkämpfen zu verzichten (auch kein Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern etc.)

• Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Meter beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes. Beim Training selbst wird um Einhaltung eines Abstands von zwei bis drei Metern gebeten, da es bei körperlicher Anstrengung zu forcierter Atmung kommt. Pro Hallensegment oder einer Einfeldsporthalle sind maximal 20 Sportlerinnen/Sportler empfohlen.

• Es sind keine Zuschauer zugelassen

• Die Vereine sind für die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zuständig. Daher müssen sie auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten.

• Für den Wechsel der Trainingsgruppe ist genügend Zeit einzuplanen, sodass sich Gruppen am Eingang/Ausgang nicht begegnen. Soweit es in einzelnen Sporthallen möglich ist, sollen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden.

• Die Vereine sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen, die im Bedarfsfall (Infektion) dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette vorgelegt werden müssen.

• Die Richtlinien der jeweiligen Fachverbände sind verbindlich anzuwenden.

Weitere Informationen auch beim Landessportbund Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/fa...

Der Hochtaunuskreis und die Stadt Kronberg bitten um entsprechende Beachtung. (mw)



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