Einzug der Kita-Gebühren ab April ausgesetzt

Kronberg. – Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat sich in seiner Sitzung Montag, 30. März, umfassend mit dem Thema Kita-Gebühren während der Schließung der städtischen Kindertagesstätten im Zuge der Corona-Pandemie befasst.

Per Beschluss des Magistrats werden ab April Kita-Gebühren nicht fällig gestellt, heißt nicht mehr eingezogen. Die Essensgelder werden seit März 2020 und bis zum Ende der Schließung nicht erhoben.

„Die Bewältigung der Corona-Krise ist auch für die Stadt derzeit oberstes Gebot. Wir wissen natürlich, dass Maßnahmen wie Schließung von Kitas Familien mit Kindern vor eine riesige Herausforderung stellen. Wir hoffen mit der nun getroffenen Entscheidung des Magistrats die Erhebung der Kita-Gebühren in der derzeitigen Situation auszusetzen, die aktuellen Belastungen für betroffene Familien abzufedern“, so Bürgermeister Klaus Temmen.

Temmen ergänzt: „Der Magistrat kann die Erhebung der Kita-Gebühren nur aussetzen, er kann nicht von sich aus einen Verzicht oder Teilweise-Verzicht auf die Gebührenerhebung beschließen. Der Anspruch auf das Erheben der Gebühr bleibt daher vorerst bestehen, denn die gültige Kostenbeitragssatzung sieht auch bei einer Epidemie keinen Verzicht auf das Erheben der Gebühr vor.“

Soll auf die Gebühr teilweise oder ganz verzichtet werden, muss dies, so Temmen weiter, durch eine Satzungs-Anpassung erfolgen, die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Auch gelte es hier, die Entscheidung über eine mögliche Kostenbeteiligung durch das Land abzuwarten und zu berücksichtigen. Temmen kündigte an, den Ältestenrat der Stadt Kronberg kurzfristig im Rahmen einer Telefonkonferenz mit diesem Thema zu befassen.

Die betroffenen Erziehungsberechtigten werden vom zuständigen Fachreferat „Kind und Familie“ direkt informiert.

Die Stadt Kronberg im Taunus empfiehlt den Trägern nicht städtischer Kitas die Übernahme dieser Regelung. (mw)



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