Elternbund Hessen kritisiert geplante Änderungen im Schulgesetz

Frankfurt (kb) – Der Elternbund Hessen e.V (ebh) kritisiert den von der Regierungskoalition von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes und weiterer schulrechtlicher Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus vom 26. Januar.

Der Entwurf schreibe, so die Kritik des ebh, im Wesentlichen nur die Maßnahmen fort, die bereits Mitte des letzten Jahres zur Bewältigung der durch die Schulschließungen verursachten vielfältigen schulischen Probleme ergriffen worden seien. Eine grundlegende Neuregelung des Schulverhältnisses, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern und ihrer Eltern und in Bezug auf den weitreichenden Übergang vom Präsenz- zum Distanzunterricht, sei nicht vorgesehen. Eine solche gesetzliche Normierung sei aber dringend erforderlich. Der Hessische Kultusminister habe durch Erlass vom 21. Januar den digital gestützten Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 verpflichtend vorgeschrieben. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern seien deshalb verpflichtet, an diesem Unterricht in gleicher Weise teilzunehmen wie am Präsenzunterricht in der Schule. Auch würden die während des Distanzunterrichts erbrachten Leistungen in gleicher Weise bewertet und benotet wie die Leistungen im Präsenzunterricht. Unter den gegenwärtigen Bedingungen verstoße diese Gleichsetzung von Distanz- und Präsenzunterricht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Vielen Kindern und ihren Eltern fehle schlicht die notwendige technische Ausstattung und das technische Knowhow, um die per Distanzunterricht gestellten Aufgaben bewältigen zu können. Auch sei die Qualität des Distanzunterrichts mangels eindeutiger rechtlicher Vorgaben sehr unterschiedlich. Der Gesetzgeber müsse deshalb dafür sorgen, dass der Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter gleichen Bedingungen stattfinde und ihr Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit gewahrt werde. Der ebh kritisiert ferner, dass durch die Novelle keine Möglichkeit eröffnet werden solle Wahlen zu den Elternvertretungen per online-Abstimmung oder per Briefwahl durchzuführen. Das Festhalten an der Präsenzpflicht berge die Gefahr, dass angesichts des hiermit verbundenen Infektionsrisikos nur noch wenige Eltern bereit sein werden, sich an Abstimmungen zur Wahl von Elternvertretungen zu beteiligen oder sich als Elternvertreter/in wählen zu lassen.



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