Erst Ende April – und die Wasserampel steht auf „Gelb“

Kronberg. – Die Stadt Kronberg im Taunus hat die „Wasserampel“ vergangenen Donnerstag, 23. April auf „Gelb“ gestellt. Ursächlich für die Änderung des Status sind deutlich gestiegene Wasserverbräuche in den letzten Tagen mit über 4200 Kubikmeter Wasser am Tag.

Der Wasserampel-Status „Gelb“ bedeutet: Die Verbraucher sind ab sofort aufgefordert, absolut sparsam mit Trinkwasser umzugehen, erklärt Erster Stadtrat Robert Siedler. „Die Garten- und Rasenbewässerung ist auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge wöchentlich einzuschränken.“

Grundstückseigentümer/Mieter mit GERADEN Hausnummern werden gebeten, die Bewässerung an GERADEN Kalendertagen vorzunehmen, Grundstückeigentümer/Mieter mit UNGERADEN Hausnummern an UNGERADEN Kalendertagen. Damit tragen alle Anschlussnehmer gemeinsam zu einer gleichmäßigen Belastung des Trinkwassernetzes und zu einer Senkung der Spitzenverbräuche bei.

Seit der Einführung der „Wasserampel“ auf der Internetseite der Stadt Kronberg (www.kronberg.de) im September 2019 informieren die Stadtwerke Kronberg tagesaktuell über die Trinkwassersituation der Stadt und den bedarfsgerechten Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser.

„Grün“, „Gelb“ und „Rot“ – die „Wasserampel“ zeigt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Kronberger Unternehmen an, wie es um die aktuelle Trinkwassersituation der Stadt bestellt ist und ob bei der Verwendung von Trinkwasser Einschränkungen zu beachten sind. Verbraucher werden schneller und direkter erreicht und informiert, damit diese ihr Nutzerverhalten entsprechend schnell anpassen können. Wenngleich nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Wochenverlauf Niederschläge erwartet werden, ist dies noch kein Grund zur Entwarnung. „Nur wenn es über einen längeren Zeitraum ausreichend regnet, füllen sich die Wasserspeicher nach und nach wieder auf“, erklärt Erster Stadtrat Robert Siedler.

Die einzelnen Phasen

GRÜN: Die Ampel steht auf „Grün“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt nicht deutlich über dem Durchschnittsverbrauch und kann durch Eigenwassergewinnung und einen moderaten Fremdwasserbezug über den Wasserbeschaffungsverband Taunus sichergestellt werden.

Die Verbraucher sind jedoch aufgefordert, in den warmen Sommermonaten die Trinkwasserampel regelmäßig zu beobachten, insbesondere vor der Entnahme größerer Wassermengen aus dem Trinkwassernetz oder der Programmierung von Bewässerungsanlagen.

GELB: Die Ampel steht auf „Gelb“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt aktuell deutlich über dem Durchschnittsverbrauch und kann nur durch einen hohen Fremdwasserbezug sichergestellt werden.

Die Verbraucher sind aufgefordert, absolut sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Die Garten- und Rasenbewässerung ist auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge wöchentlich einzuschränken.

Grundstückseigentümer/Mieter mit GERADEN Hausnummern werden gebeten, die Bewässerung an GERADEN Kalendertagen vorzunehmen, Grundstückeigentümer/Mieter mit UNGERADEN Hausnummern an UNGERADEN Kalendertagen. Damit tragen alle Anschlussnehmer gemeinsam zu einer gleichmäßigen Belastung des Trinkwassernetzes und zu einer Senkung der Spitzenverbräuche bei.

ROT: Die Ampel steht auf „Rot“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch erreicht Spitzenwerte und kann nur durch den höchstmöglichen Bezug von Fremdwasser sichergestellt werden. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Bereithaltung von Löschwasserreserven für die Feuerwehr und zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes ist eine sofortige drastische Reduktion des Trinkwasserverbrauchs notwendig.

Die Verbraucher sind darum aufgefordert, wie in den Ergänzungen zu den Ampel-Vorgaben „Gelb“, die Garten- und Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen. Ferner wird gebeten, Beobachtungen über Entnahmen von großen Trinkwassermengen den Stadtwerken zu melden.

Trinkwassernotstand

Dem Magistrat der Stadt Kronberg obliegt es gemäß Gefahrenabwehrverordnung, den „Trinkwassernotstand“ auszurufen. Tritt dieser Fall ein, wird dies in der „Wasserampel“ mit dem „Blaulicht“ signalisiert. Ein Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die Trinkwasserverbräuche anhaltend höher liegen als die Summe aus der Eigenwasserförderung und dem größtmöglichen Fremdwasserzukauf und damit die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist. In diesem Fall wird durch den Magistrat der Trinkwassernotstand festgestellt, damit gemäß Gefahrenabwehrverordnung vom 20.12.2018 eingegriffen werden kann. (mw)



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