Erweiterung der Fußgängerzone ab 9. März

Kronberg. – Die Stadt Kronberg erweitert die Fußgängerzone in der Altstadt um einen Bereich in der Pferdstraße. So wird die Pferdstraße ab Schirnplatz und bis Höhe Pferdstraße 12 in die Fußgängerzone integriert. Es gilt zunächst ein Testbetrieb von 6 Monaten, beginnend nächsten Montag, 9. März.

Der untere Teil der Friedrich-Ebert-Straße einschließlich des Schirnplatzes bereits ist seit April 2018 und nach einem vorangegangenen erfolgreichen Testbetriebes dauerhaft Fußgängerzone. „Die Akzeptanz für die damit dort einhergehenden Verkehrsregeln ist nach unseren Beobachtungen und Kontrollen überwiegend als gut zu bewerten. Leider gibt es aber auch Ausnahmen was die unerlaubte Befahrung, unter anderem des Schirnplatzes, betrifft“, so der Leiter des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, Volker Humburg. „Zu beobachten ist, dass eine Reihe von Fahrzeugführern von der Tanzhausstraße kommend den Schirnplatz und in der Folge die Pferdstraße unerlaubt befahren. Hierbei handelt es sich überwiegend um Anwohner südlich der Pferdstraße, aber auch um auswärtige Kraftfahrer sowie Paketdienste. Diese Verhaltensweise lässt sich nicht alleine durch eine Überwachung seitens der Ordnungsbehörde vermeiden“, so Humburg.

Durch die Erweiterung der Fußgängerzone verspricht sich die Stadt einen deutlichen Rückgang von Verstößen in Form der unerlaubten Befahrung des Schirnplatzes.

Die Stadt wird die beschriebene Maßnahme zunächst für die Dauer von 6 Monaten testen. Wenn sich die Maßnahme bewährt, wird diese in den Regelbetrieb übergehen.

Für die Anwohner ergeben sich aus der Einbindung der Pferdstraße in die Fußgängerzone aus Sicht der Stadt Kronberg im Taunus keine Nachteile. Humburg: „Es ist vielmehr von einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und dadurch von einer Verkehrsberuhigung und damit verbundenen Erhöhung der Wohnqualität auszugehen.“

Die betroffenen Anwohner wurden in einem Schreiben von der Stadt über die bevorstehende Änderung informiert. Die Anwohner können bei der Straßenverkehrsbehörde (Rathaus, Katharinenstraße 7) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone, bezogen auf den Schirmplatz und die Pferdstraße, stellen. (mw)



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