FDP: Neue Baufelder geben Chance auf bezahlbaren Wohnraum

Kronberg. – Ziel der FDP in Kronberg ist es, zügig die Baufelder Altkönigblick und Baufeld V zu entwickeln. „Zügig, weil die Wohnungsnot angesichts der immer weiter steigenden Mieten, gerade für viele junge Familien, aber auch Einzelpersonen, in Kronberg zunimmt“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Walther Kiep. Dieser Aspekt spiele auch zunehmend für Unternehmen und die Stadt Kronberg eine Rolle sowie für Wohnungsbewerber, die für allgemeine Dienstleistungen, wie beispielsweise in der Kinderbetreuung, Altenheimen, DRK, Feuerwehr etc., tätig sind. „Leider hängen wir, was die Umsetzung der Beschlüsse zu beiden Baufeldern betrifft, Jahre hinterher“, bedauert Kiep, „Das kann nicht so weitergehen.“

Wichtig sei, dass beide Baugebiete „im Wesentlichen im Eigentum der Stadt verbleiben“. Kiep weiter: „So ist sichergestellt, dass die Stadt dauerhaft die Nutzung der Wohnflächen steuern kann, das heißt, dass die Mieter solche sind, die wir fördern wollen“, stellt Kristina Fröhlich, FDP-Kandidatin für das Amt des Bürgermeisters in Kronberg, fest.

Aus diesem Grunde können die Freien Liberalen die Haltung des CDU-Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeisterkandidaten der CDU, „nicht nachvollziehen, die Baufelder in dritte Hände zu geben“. „Die immer wieder von ihm öffentlich geäußerte Befürchtung, die eigene Bewirtschaftung wäre mit hohen Personalkosten belastet, ist nicht richtig. Die Stadt wird sich die Managementleistung einkaufen, das heißt, den von Herrn Becker viel zitierten ,Geschäftsführer plus Sekretärin‘ wird es nicht geben“, betont Kiep.

Natürlich sei die Bebauung der beiden Baufelder mit erheblichen finanziellen Lasten für die Stadt und seine Bürger verbunden. „Wir werden Flächen verkaufen müssen, um einen Teil der Baukosten – für das Baugebiet „Altkönigblick“ alleine circa 20 Millionen Euro – zu finanzieren. Zusätzlich sind hier auch noch die 1,8 Millionen Euro für den neuen Kunstrasenplatz und den Bau des Vereinsheimes des SG Oberhöchstadt zu finanzieren“, stellt der FDP-Stadtverordnete Dietrich Kube fest.

„Da der Verkauf von Grundstücken am Altkönigblick ein weiterer wichtiger Finanzierungsbaustein ist, lehnen wir den von Christoph König auf der Podiumsdiskussion am 3. März unterbreiteten Vorschlag ab, die Grundstücke an private Bauherren im Wege des Erbbaurechtes zu vergeben“ erklärt er weiter. Darüber hinaus habe auch die bereits viele Jahre in der Immobilienbranche tätige Brigitte Bremer, ebenfalls FDP-Stadtverordnete, angemerkt, dass Erbbaugrundstücke heutzutage für private Bauherren nicht attraktiv seien. Einerseits liege der Zinssatz für Immobiliendarlehen unterhalb der für Erbbaurechte typischen Liegenschaftszinsen von 2 bis 4 Prozent und anderseits hätten Banken große Vorbehalte bei der Finanzierung von Gebäuden auf Erbbaugrundstücken, sodass der Erwerb zum Teil an der Finanzierbarkeit scheitere. „Hierdurch könnten unnötige Verzögerungen bei der Vermarktung der Grundstücke entstehen, die wir vermeiden möchten“, so Kiep. Zwei Ziele sollten bei beiden Baufeldern laut FDP erreicht werden: Zum einen dürfe die Verschuldung pro Einwohner nicht exorbitant steigen und die Einnahmen aus der Vermietung sollten kostendeckend sein, um eine künftige wirtschaftliche Schieflage des Eigenbetriebes zu vermeiden, zum anderen dürfe bei der Planung auch nicht die umgebende Bebauung außer Acht gelassen werden. „Diese drei Stellgrößen, Darlehen, Höhe der Miete und Bebauungsdichte, müssen definiert werden und fließen in die Vorgaben für den Architekten-Wettbewerb ein“, fasst Kiep zusammen.

Es sei sehr bedauerlich, dass genau zu diesen Fragen die Machbarkeitsstudie der Bauland Offensive keine Antwort gebe, sondern sich an den Vorstellungen vom Erstern Stadtrat der Stadt Kronberg, Robert Siedler, orientiere, die gesamte Grundstücksfläche im Rahmen eines Erbbaurechtes an eine Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen. „Die Erstellung von B-Plänen ist Sache der Stadtverordneten und nicht des Magistrats“, stellt Holger Grupe, FDP-Mitglied im Ausschuss Stadtplanung und Umwelt, fest. „Dadurch verliert man wieder Zeit und generiert Kosten.“

„Völlig unverständlich“ ist in diesem Zusammenhang der von Andreas Becker in die letzte Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Antrag, vorab die Höhe eines Teils der zu errichtenden Gebäude metergenau zu definieren. „Solche Festlegungen erfolgen erst bei der Erstellung des Lastenheftes, das alle Einflussfaktoren berücksichtigt. Warum hat denn die CDU zwei Jahre zuvor bezüglich des „Altkönigblick“ ausdrücklich gegen den Antrag, der eine Höhenbegrenzung enthielt, gestimmt? Wahlkampf?“, fragt sich Kiep. (mw)



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