Kronberg (mg) – Die erste Amtshandlung des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Andreas Becker (CDU) war, die Sitzung unmittelbar nach Beginn zu unterbrechen. Grund hierfür war die Notwendigkeit, eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) einzuberufen. Die Kommunalaufsicht des Bundeslandes Hessen konnte ihrer Einordnung nach aufgrund formeller Mängel die Vorlage des Doppelhaushalts der Stadt Kronberg für die Jahre 2024 und 2025 nicht genehmigen und hatte Einwände. Das kurzfristige Anberaumen der Sondersitzung des HFA war auch dem Umstand geschuldet, dass die Gespräche seitens der zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit der Kommunalaufsicht erst am Abend zuvor zu Ende gingen. Im Ausschuss – und später dann auch vor den Parlamentariern – stellte Bürgermeister Christoph König dar, dass die Kommunalaufsicht bemängelte, dass das im Doppelhaushalt (ein städtischer Haushalt wird für zwei Jahre einmalig beschlossen) existente Investitionsprogramm nicht getrennt für die beiden Jahre 2024 und 2025 abgestimmt wurde, was rechtlich nach Interpretation der Aufsicht hätte stattfinden müssen. Vermutlich die sehr technokratischen Inhalte und die drängende Zeit, um handeln zu können, führten dazu, dass in für Kronberger Verhältnisse rasch berücksichtigt und entschieden wurde, dass nun sofort gehandelt werden müsse. Es gab einige Stellungnahmen am Mikrofon – schlussendlich wurde das nachgeholt, was hätte stattfinden müssen. Das Parlament stimmte nun rechtlich einwandfrei im Einzelnen ab, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Kommunalaufsicht nun rechtlich keine Einwände mehr haben.
Baufeld V und kein politisches Ende
Zum Thema Baufeld V wurde eine Kenntnisnahme auf der Tagesordnung zum Thema. Vielmehr der sich dahinter verborgene Ansatz, dass das Baufeld V durch einen fertigen Beschluss aus dem Jahr 2019 in Form eines Eigenbetriebs der Stadt Kronberg gestaltet wird. An dieser Stelle tauchten zum Teil einmal mehr klassische Überzeugungen der verschiedenen politischen Fraktionen auf, obwohl es sich an sich lediglich um eine Kenntnisnahme für den weiteren zeitlichen Ablauf des bereits demokratisch durch Mehrheit im Parlament zustande gekommenen Beschlusses handelte; das Thema Eigenbetrieb war und ist an sich bereits entschieden, und zwar für den Eigenbetrieb. Auf dieser Grundlage fanden nun in den vergangenen Jahren auch Planungen und Entscheidungen der Stadtverwaltung statt. CDU und KfB sehen den Eigenbetrieb jedoch kritisch und formulierten das jeweils am Podium. Michael Dahmen (CDU) brachte sodann auch einen Änderungsantrag ein, unüblich im inhaltlichen Feld von Kenntnisnahmen auf einer Tagesordnung eines kommunalen Parlaments. Letztlich änderte sich auch zwangsläufig nichts durch den Antrag, dessen Inhalt keine Auswirkungen auf das eigentlich nun im Fokus stehende Thema der Eigenbetriebsnutzung hatte. Ralf Pampel holte für die KfB dann auch inhaltlich recht weit aus und formulierte ebenso Grundsätzliches zum Thema „Eigenbetrieb – ja oder nein?“. Für die KfB sieht er ein klares Nein. Pampel sehe die Diskussion zum Thema Eigenbetrieb unabhängig von der Beschlusslage aus dem Jahr 2019 „längst nicht abgeschlossen“. Der KfB-Mann sieht die Wirtschaftlichkeit des Projektes in Form des Eigenbetriebs nicht gegeben, das könne man auch der Studie entnehmen. Die Vorteile des Eigenbetriebs, namentlich beispielsweise die Punkte Transparenz, Professionaliät, Einschaltung externer Spezialisten, späterer Einfluss auf Vermietungspolitik und Mieterauswahl, seien für Pampel „genauso gut und in vielen Aspekten sogar besser durch die professionelle Unterstützung durch externe Bauherrenvertreter oder Projektsteuerer gewährleistet“. Beiden Rednern war die Absicht zu Eigen, doch noch einmal an der Entscheidung aus dem Jahr 2019 zu rütteln. Die Stadtverordnete Bettina Trittmann (Die Grünen) stellte dann auch für sich und ihre Fraktion ergänzend klar, dass es sich an dieser Stelle des Abends um ein „politisches Signal“ handele. Das sei jedoch im inhaltlichen Umfeld einer Kenntnisnahme zum Zeitablauf eines Beschlusses an sich nicht notwendig. Sie sei sich sicher, dass ihr Vorredner Michael Dahmen (CDU) den Beschluss zur Kenntnisnahme bereits zur Kenntnis genommen habe. Grüne, SPD und UBG stimmten insgesamt den Vorrednern nicht zu, sowohl inhaltlich als auch technisch. Nun kam es auf die Freien Demokraten (FDP) Kronbergs an. Für sie führte Stefan Griesser das Wort und veranschaulichte differenziert, gleichzeitig auch pragmatisch die Sachlage. Die FDP blieb bei ihrer Haltung und befürwortete nach wie vor den Eigenbetrieb und damit auch den bereits getroffenen Beschluss; der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Kronberg sei nach wie vor unstrittig. Für die FDP stehe nicht die Organisationsform im Vordergrund, stellte Griesser klar, sondern die funktionierende Umsetzung. Er betonte zugleich, dass der fortlaufende Prozess doch zukünftig in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit der Politik stattfinden möge und das bei größtmöglicher Transparenz. Der Änderungsantrag der CDU wurde mehrheitlich abgelehnt.
Öffnungszeiten Waldschwimmbad
Die bisherigen Öffnungszeiten des Waldschwimmbads können nun doch auch in der kommenden Saison beibehalten werden. Gab es während der zurückliegenden Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr im Kontext von Stellenkontingenten für die Stadtverwaltung grundsätzlich große Unterschiede bei der Einschätzung von Notwendigkeiten im politischen Spektrum, so konnte man sich jedenfalls nun diskret wieder konkret Inhaltlichem gemeinsam unter Demokraten zuwenden. Die Notwendigkeit einer dritten Fachkraft für das Bäderwesen wurde gemeinschaftlich akzeptiert, wohl auch, weil einige Parlamentarier nach ihrem Dafürhalten nun für Entscheidungsbedarf ausreichend inhaltliche Auskünfte seitens der Stadtverwaltung erhielten. Entgegen der allgemeinen Einschätzungen wegen des vorherrschenden Personalmangels im Bäderwesen konnte nach einer Neuausschreibung die Stelle auch zeitnah besetzt werden, so Erster Stadtrat Heiko Wolf.