Gastronomie: Stadt prüft zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten

Kronberg. – Eine der verschiedenen Maßnahmen des Magistrats der Stadt Kronberg zur Förderung der lokalen Wirtschaft in Zeiten von Corona ist der Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in 2020 für Außengastronomie. Die Stadt Kronberg teilt mit, dass, wo es möglich ist, Gastronomiebetriebe auch zusätzliche Flächen in ihrem Einzugsbereich für Außengastronomie nutzen können. „Wir werden solche Genehmigungen ermöglichen. Da wir aber immer auch die Auflagen des Brandschutzes, dazu gehören die Feuerwehraufstellflächen sowie Rettungswege, berücksichtigen müssen, können keine pauschalen Genehmigungen erfolgen. Wir werden jeden Fall einzeln betrachten und entscheiden“, so Bürgermeister Klaus Temmen. Interessierte Gastronomen melden sich bitte per Antragstellung bei der städtischen Ordnungsbehörde. Die Antragsstellung ist formlos per E-Mail oder telefonisch möglich. E-Mail: ordnungsamt[at]kronberg[dot]de, Telefon: 06173- 703-1231 und 06173-703-1235. Die städtische Ordnungsbehörde vereinbart dann mit dem jeweiligen Antragsteller einen Ortstermin zur Klärung. (mw)



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