Gründung eines städtischen Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg“

Kronberg. – Den städtischen Gremien liegt ein gemeinsamer Antrag der SPD, der Grünen, der UBG und der FDP zur Beratung und Beschlussfassung für die kommende Sitzungsrunde vor. Fraktionsübergreifend besteht hier Einigkeit, einen städtischen Eigenbetrieb „Wohnbau Kronberg“ zu gründen. Der Magistrat wird beauftragt, eine Eigenbetriebssatzung zu entwerfen und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Aufgabe des Eigenbetriebs soll die Planung und der Bau von Wohnungen im Preissegment von ca. 7,50 bis 9,00 Euro pro Quadratmeter sein, sowohl als Sozialwohnungen als auch als sonstige „bezahlbare“ Wohnungen, sowie das Halten und Vermieten dieser Wohnungen auf Dauer. Weiter solle die „Einbringung des übrigen städtischen Wohnungsbestandes in den Eigenbetrieb“ geprüft werden. Die Stadt Kronberg soll die im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke im Bereich der Baugebiete „Altkönigblick“ (bisheriger Sportplatz der SG Oberhöchstadt) und „Bahnhof/Baufeld V“ als Sacheinlage in den Eigenbetrieb einbringen. „Die Veräußerung untergeordneter Teilflächen dieser Grundstücke vor oder nach der Bebauung, namentlich zum Zwecke der Finanzierung der Tätigkeit des Eigenbetriebs, ist nicht ausgeschlossen“, so der weitere Wortlaut. Der Magistrat soll über die Umsetzung dieses Beschlusses im Haupt- und Finanzausschuss fortlaufend berichten, sind sich die vier Fraktionen einig. Der freie Wohnungsmarkt im Rhein-Main-Gebiet und namentlich in Kronberg stelle seit langem keine neuen Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment mehr bereit. „Stattdessen fallen die noch vorhandenen Sozialwohnungen nach und nach aus der Bindung“, heißt es in der Antragsbegründung. „Da die auch und gerade in hochpreisigen Wohnlagen wie Kronberg vorhandene Nachfrage nach Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen nicht anders zu befriedigen ist, ist die Schaffung und Bereitstellung solchen Wohnraums eine öffentliche Aufgabe, der sich die Stadt Kronberg stellen muss.“

Die Stadt Kronberg ist Eigentümerin zweier größerer, zusammenhängender Flächen („Altkönigblick“ und „Bahnhof/Baufeld V“). Der Kapitalmarkt biete derzeit äußerst günstige Konditionen für die Finanzierung von Baumaßnahmen. Dies ermögliche es der Stadt, auf diesen städtischen Flächen kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. „Zudem entspricht es nachhaltigem Umgang mit städtischem Vermögen, solche Flächen nicht zu verkaufen, sondern langfristig in städtischem Eigentum zu halten und selbst zu bewirtschaften“, ist in der Antragsbegründung weiter zu lesen. „Schließlich hat die Stadt Kronberg auf diese Weise die Möglichkeit, langfristig Einfluss auf den Wohnungsmarkt in der Stadt zu nehmen.“

Der Eigenbetrieb stelle die geeignete Rechtsform für ein städtischen Wohnungsbauunternehmen dar. „Einerseits handelt es sich hierbei um ein wirtschaftliches Unternehmen in städtischer Hand, das rechtlich und steuerlich weitgehend unabhängig von der Stadt agiert. Andererseits steht der Eigenbetrieb unter der politischen und haushalterischen Kontrolle der Stadt und der politischen Gremien“, so argumentierten die vier Fraktionen.

Ob und in welcher Form der zu gründende Eigenbetrieb die erforderlichen Dienstleistungen (Planung, Bauausführung, Vermietung, Verwaltung u.s.w.) selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt sowie ob die bisher hierfür von der Stadt vorgehaltenen Kapazitäten mit dem Eigenbetrieb zusammengeführt werden sollen, sei im weiteren Prozess der Umsetzung zu entscheiden, erlären sie abschließend. (mw)



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