Grüner Weg: KfB will nicht, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzt

Kronberg. – Mit dem Verweis auf eine „hinreichend konkrete Umsetzungsabsicht“ und „das Wohl der Allgemeinheit“ schlägt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vor, ein Vorkaufsrecht für das Miteigentum an drei Grundstücken am Grünen Weg auszuüben, informiert die KfB in einer Pressemitteilung. „Dies kann die Stadt immer dann tun, wenn Grundstücke den Besitzer wechseln, das Vorkaufsrecht ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden“, erlärt die Co-Fraktionsvorsitzende der KfB, Alex Börner.

In einer eigens zu diesem Zweck anberaumten Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung soll über die Ausübung dieses Vorkaufsrechts entschieden werden, informiert sie und erklärt weiter, dass das „Wohl der Allgemeinheit“ die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen müsse, so verlange es § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB. „Dies ist nur dann der Fall, wenn damit Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden oder für deren infrastrukturelle Ausstattung erworben werden sollen und erkennbar ist, dass die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte vornehmen wird, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel zu verwirklichen“, zitiert sie aus dem BVerwG. (Beschluss vom 25.01.2010, BVerwG 4 B 53.09).

„Wie realistisch ist eine zügige Bebauung des Grünen Wegs?“, fragt Alexa Börner, auch Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU). „Angesichts der Tatsache, dass der Aufstellungsbeschluss mehr als 16 Jahre zurückliegt und sich seitdem nicht nur die Art und Größe der vorgesehenen Bebauung, sondern auch die handelnden Personen, die Mehrheitsverhältnisse in den politischen Lagern und die städtebauliche Entwicklung in Kronberg durch Neubaugebiete und Nachverdichtung signifikant verändert haben, halten wir es für dringend erforderlich, dass zunächst Klarheit bestehen muss, was am Grünen Weg vorgesehen ist und ob dafür eine politische Mehrheit besteht.“ Ging man zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch von einer lockeren Einzelhausbebauung aus, so haben die vor fünf Jahren beauftragten Architekten in ihren Konzeptentwürfen eine extrem verdichtete Bebauung mit bis zu 600 Wohneinheiten vorgeschlagen, er innert die KfB. „Darüber wurde jedoch kein Beschluss gefasst“, erklärt Börner. „Es ist also gar nicht klar, was dort entstehen soll und ob das wirklich noch von einer politischen Mehrheit mitgetragen wird.“

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts würden zum einen erhebliche finanzielle Mittel der Stadt gebunden und zum anderen „die Bebauung des Gebietes Grüner Weg präjudiziert“. Börner weiter: „Die Stadt kauft ein Grundstück zu einem Vielfachen seines derzeitigen Werts. Sie beteiligt sich dadurch indirekt an der Spekulation, dass die derzeitige landwirtschaftliche Fläche zu Bauland wird. Da sie zu einem geringeren Preis kaufen möchte als der zwischen den Parteien vereinbarte, kommt auch ein Kostenrisiko auf die Stadt zu. Sie hat nämlich dem Verkäufer einen Betrag in Höhe des Unterschieds zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert zu zahlen, wenn das Grundstück nicht innerhalb einer „angemessenen Frist dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgten Zweck“ zugeführt wird“, erläutert sie und nennt hierzu den § 28 Abs. 3 Satz 7 aus dem BauGB.

„Die KfB hat sich schon immer gegen eine Bebauung des insbesondere zur Naherholung genutzten Gebietes ausgesprochen. Auch andere Parteien sehen dies ebenso“, betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses (HFA). „Über den Grünen Weg wurde lange Zeit nicht gesprochen, weil andere Themen wichtiger waren. Wir dürfen jetzt nicht getrieben vom Fristablauf des Vorkaufsrechtes und ohne grundsätzliche Einigkeit eine Entscheidung treffen, die erhebliche finanzielle Mittel und Risiken nach sich zieht und die Spekulation anheizt.“

Daher wird die KfB den Dringlichkeitsantrag stellen, keine Vorkaufsrechte auszuüben, bis die Stadtverordnetenversammlung entschieden hat, ob ein Neubaugebiet am Grünen Weg zeitnah umgesetzt werden und welches Ausmaß dieses gegebenenfalls haben soll. (mw)



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