Heilbäder: Vorsorgeleistungen werden Pflichtleistungen der Krankenkassen

„Bella“, die Botschafterin der Heilbäder und Kurorte in Hessen – Die Skulptur der Kasseler Künstlerin Eva-Maria ist in allen 30 prädikatisierten Orten zu finden.

Foto: Heilbäderverband/H.Rhode

Hessen. – Ein Silberstreif am Horizont in coronagetrübten Zeiten für die Heilbäder und Kurorte in Hessen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Denn das im Dezember 2020 im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass die ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Damit erfüllt sich eine Forderung des Deutschen Heilbäderverbandes, die der Branchenverband gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer formuliert hat.

„Diese Gesetzesänderung ist eine herausragende Chance für die Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten, über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. „Damit können die vielgestaltigen Angebote der prädikatisierten Orte endlich wieder ihre volle Wirkkraft entfalten.“

„Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut,“ macht dazu die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller ,deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte in Hessen bieten mit ihren kurspezifischen Einrichtungen beste Voraussetzungen für ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen. Damit können sie zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und besonders auch der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Gerade die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind, wenn voraussichtlich im Sommer 2021 das Gesetz in Kraft tritt, für die neue Entwicklung sehr gut aufgestellt. Denn sie haben sich bereits inhaltlich und strategisch neu ausgerichtet. Kern des Richtungswechsels ist die Marke DIE KUR, die der Hessische Heilbäderverband neu begründet hat und die zukünftig noch stärker im Markt platziert wird. Der tradierte Begriff „Kur“ wird inhaltlich modern ausgestaltet, in den Kurorten authentisch erlebbar und zeitgemäß präsentiert. Wichtige Bestandteile der Angebote sind die natürlichen Heilmittel und die staatlich anerkannte Qualität, die im Prädikat „Heilbad“ oder „Kurort“ sichtbar wird.

Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Heilbäderverband gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer immer wieder an die Bundesregierung appelliert und die Umwandlung der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen gefordert. „Wir sind froh, dass dieser Appell gehört wurde und die Heilbäder und Kurorte in Deutschland ihr volles Leistungsspektrum zeigen können“, dankt Vorsitzender Köhler für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge.



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