Infos des Bundes zur Gültigkeit von Ausweisen und zur Ausweispflicht

Kronberg (kb) – Aktuelle Information der Stadt Kronberg im Zuge der Entwicklungen um Covid-19: Im Zuge der Pandemiebekämpfung hat auch die Stadt Kronberg im Taunus darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online bzw. telefonisch zu erledigen oder zu verschieben.

Bürgerinnen und Bürger, deren Personalausweis in den nächsten Wochen abläuft, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Sollte der Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Bürgerinnen und Bürger generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.



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